Unternehmen
Kartellamt gegen E.ON-Mehrheitsbeteiligung
Noch keine abschließende Stellungnahme
Hamburg - Das deutsche Bundeskartellamt lehnt einem
Magazinbericht zufolge die geplante Mehrheitsbeteiligung des
Energiekonzerns E.ON an der Ruhrgas AG ab. Einen entsprechenden Brief
habe das Kartellamt den beiden Firmen bereits am Freitag zugestellt,
berichtete der "Spiegel" am Wochenende im Voraus. Die Behörde sehe es
kritisch, dass die Ruhrgas im Fall der Übernahme größeren Einfluss
auf eine Reihe lokaler und regionaler Gasversorger erhalte und E.ON
zugleich seine Position auf dem Strommarkt stärke.
Intern habe sich E.ON bereits auf weitreichende Auflagen der
Behörde wie etwa einen Verkauf der Contigas und Thügas eingestellt,
um die Bedenken der Kartellwächter auszuräumen. Ein E.ON-Sprecher
wollte den Bericht am Sonntag auf Anfrage nicht kommentieren.
Kompromisse vor der Tür
In mit der Situation vertrauten Kreisen hieß es am Wochenende,
von einer abschließenden Entscheidung der Kartellbehörde könne
derzeit noch keine Rede sein. Vielmehr befinde man sich in einem
Stadium, in dem die Beteiligten ihre Sicht der Dinge darstellen
würden und man sich anschließend zusammensetze, um zu Kompromissen zu
kommen.
E.ON hatte Mitte November angekündigt, die Mehrheit an
Deutschlands größtem Gasversorger Ruhrgas übernehmen zu wollen und
dies bereits dem Bundeskartellamt zur Genehmigung angemeldet zu
haben. Mit der Übernahme würde E.ON seine Gassparte signifikant
ausbauen. Ruhrgas setzte den Angaben zufolge im Vorjahr mit rund 8500
Mitarbeitern 10,5 Milliarden Euro um. Die Ruhrgas ist direkt und
indirekt mit insgesamt fünf Prozent an dem weltgrößten Gasproduzenten
Gazprom aus Russland beteiligt. (APA/Reuters)