Interlaken - Zweiter Prozesstag zum Canyoning-Unglück vom Sommer 1999 in Interlaken (Schweiz): Am Dienstag hatten dem Einzelrichter der General Manager von Adventure World, dessen Stellvertreter und der Lead Guide Rede und Antwort zu stehen. Der Prozess begann am Montag unter großem Medieninteresse aus dem In- und Ausland. Anwesend sind in Interlaken auch 14 Angehörige der 21 Opfer der verhängnisvollen Expedition in den Saxetbach vom 27. Juli 1999. Acht Personen sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den Trip durch die Schlucht trotz eines aufziehenden Gewitters durchgeführt zu haben und damit für den Tod von 21 jungen Menschen verantwortlich zu sein, die von einer Wasserwalze erfasst wurden. Die Mutter einer beim Unglück ums Leben gekommenen 19-jährigen Australierin sagte am Montag als Privatklägerin aus. Sie hofft "auf ein gerechtes und hartes Urteil". Ihre Aussage galt stellvertretend für alle 50 Angehörigen der Verunglückten. Die Verwaltungsräte von Adventure World stritten am Montag jegliche Schuld ab und sagten aus, die Bereiche Sicherheit und Ausbildung seien an den General Manager delegiert worden. Als Vorgabe des Verwaltungsrats habe die Devise gegolten, generell Vorsicht walten zu lassen. Dies hätte bedeutet, im Zweifelsfall nicht in die Schlucht zu gehen. (APA/sda)