Österreich
Prozess zum Canyoning-Unfall in der Schweiz fortgesetzt
Befragung der Beschuldigten
Interlaken - Zweiter Prozesstag zum Canyoning-Unglück
vom Sommer 1999 in Interlaken (Schweiz): Am Dienstag hatten dem
Einzelrichter der General Manager von Adventure World, dessen
Stellvertreter und der Lead Guide Rede und Antwort zu stehen. Der
Prozess begann am Montag unter großem Medieninteresse aus dem In- und
Ausland. Anwesend sind in Interlaken auch 14 Angehörige der 21 Opfer
der verhängnisvollen Expedition in den Saxetbach vom 27. Juli 1999.
Acht Personen sind wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die
Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, den Trip durch die Schlucht trotz
eines aufziehenden Gewitters durchgeführt zu haben und damit für den
Tod von 21 jungen Menschen verantwortlich zu sein, die von einer
Wasserwalze erfasst wurden.
Die Mutter einer beim Unglück ums Leben gekommenen 19-jährigen
Australierin sagte am Montag als Privatklägerin aus. Sie hofft "auf
ein gerechtes und hartes Urteil". Ihre Aussage galt stellvertretend
für alle 50 Angehörigen der Verunglückten.
Die Verwaltungsräte von Adventure World stritten am Montag
jegliche Schuld ab und sagten aus, die Bereiche Sicherheit und
Ausbildung seien an den General Manager delegiert worden. Als Vorgabe
des Verwaltungsrats habe die Devise gegolten, generell Vorsicht
walten zu lassen. Dies hätte bedeutet, im Zweifelsfall nicht in die
Schlucht zu gehen. (APA/sda)