Wien - Er wollte Klestil nicht beleidigen, wirklich nicht, sagt Karl Schnell. "Ich kenne ihn ja überhaupt nicht", untertreibt er. Der Vergleich mit Lumpi war im Übrigen fast schon das Schmeichelhafteste, das dem Bundespräsidenten aus dem Mund des Salzburger FPÖ- Chefs zuteil werden konnte. "Denn ich habe meinen Hund geliebt", bekennt er sich - nicht schuldig. Auch das Oberlandesgericht bleibt stur: Schnell muss wegen Beleidigung des Staatsoberhaupts 100.000 Schilling Strafe zahlen."Hump oder Dump" Nach steiler Vorlage seines Wiener Parteifreundes Hilmar "Hump oder Dump" Kabas staubte Schnell in seiner Rede bei der Salzburger Parteiveranstaltung am 28. November 2000 wie folgt (und wie angeklagt) ab: "Lump ist eigentlich noch ein harmloser Ausdruck, weil das habe ich auf meinen Hund genannt." Beim ersten Prozess im Wiener Landesgericht fiel dem Staatsanwalt auf, dass "der Präsident in der Werte- skala unter dem Hund angesiedelt wurde". Mit anderen Worten: "Schnell hat das Niveau Klestils unter dem Label Lump angelegt." Daraufhin erklärte der FP-Landeschef seinem verstorbenen Hund die Liebe: "Zwölf Jahre hab ich mit ihm mein Leben geteilt. Wir haben in einem Bett geschlafen und beinahe vom gleichen Teller gegessen." Demgegenüber musste Klestil zwangsläufig ein wenig abfallen. Oberstaatsanwalt: Reiner Spott Bei der Berufungsverhandlung bittet der Verteidiger das Gericht, den Ausspruch seines Mandanten unter dem Gesichtspunkt der "üblen Nachrede" zu betrachten. Dann wolle man nämlich den Wahrheitsbeweis dafür erbringen, dass der Präsident zu Beginn der schwarz-blauen Koalition böser war als jenes Lebewesen, das mit Schnell beinahe vom gleichen Teller gegessen hatte. "Auch in einer Demokratie muss man den obersten Repräsentanten ein gewisses Mindestmaß an Respekt entgegenbringen", meint der Oberstaatsanwalt. Der Vergleich mit dem Hund sei reiner Spott gewesen. Will der Angeklagte noch etwas sagen? - "Bei uns im Pinzgau ist Lump alltäglicher Sprachgebrauch. Und viele Leute heißen mit dem Nachnamen so", erklärt Schnell dem Richtersenat. Auch dieses Argument greift nicht, denn Klestil heißt Klestil und ist kein Pinzgauer. Das Ersturteil wird bestätigt. "Lumpi war eine gezielte persönliche Beleidigung", meint die Richterin. Schnell will die Sache nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Beim Bundespräsidenten entschuldigt er sich dafür "sicher nicht". (DER STANDARD Print-Ausgabe, 4.12.2001)