Graz - Das so ziemlich Schlimmste, was einem parlamentarischen Antrag passieren kann, ist, dass er "zur Kenntnis genommen" wird. Für Kenner bürokratischer Abläufe ist dies der todsicherer Hinweis, dass er zur ewigen Ruhe in einer der großen Schubladen deponiert wird. Genau deshalb "sind wir so verärgert", sagt Wolfgang Mizelli. Als Mitglied des Vereines "Selbstbestimmt leben" hatte Mizelli in einer Arbeitsgruppe monatelang mitgeholfen, sämtliche Gesetzestexte des Landes Steiermark auf Behinderte diskriminierende Stellen zu untersuchten. Der Landtag hatte die Privatgruppe von NGOs um diese Arbeit ersucht, "die eigentlich Aufgabe der Landesverwaltung wäre", wie die Grünen-Klubobfrau Ingrid Lechner-Sonneck kritisch anmerkt. Die Gruppe habe zum Teil "untragbare Diskriminierungen zutage gefördert", sagt die Grünen-Klubfrau, die den entsprechenden Bericht in der letzten Sitzung des Landtages einbrachte, welcher dort von der Mehrheit von VP, SP und FP eben "zur Kenntnis genommen" wurde. Mizelli: "Man hat uns damit bedeutet: Danke, sehr nett, auf Wiedersehen. Das Ganze war wohl nur als Beschäftigungstherapie gedacht. Dabei hatten wir damit gerechnet, dass die Gesetze jetzt sukzessive novelliert werden." Es wäre einiges zu reparieren: Das beginnt bei sprachlichen Diskriminierungen, dass etwa Behinderte in gewissen Gesetzesstellen in einem Zug mit "Trunkenbolden" aufscheinen, und endet mit Beschreibungen wie "geistesschwach". Die Arbeitsgruppe hatte in Summe bei rund 50 Gesetzen Behinderte diskriminierende Bestimmungen ermittelt: Vom Pflege-, Jagd-, Krankenanstalten-, Leichenbestattungsgesetz über das Hundeabgabe-, Reisegebühren-, Sozialhilfe- und Landarbeiterkammergesetz bis hin zur Dienstpragmatik. Es gehe aber auch um praktische Auswirkungen von Gesetzen, wie dies etwa bei der "Mindestpersonalverordnung" im Rahmen des Pflegeheimgesetzes der Fall sei, sagt Mizelli. Diese Verordnung habe zur Konsequenz, dass zu wenig Personal vorhanden sein könne und behinderte Menschen "um fünf Uhr im Heim ins Bett müssen". Mizelli: "Dieses Nichtzurverfügungstellen von Hilfeleistungen ist eine klare Menschenrechtsverletzung." Die Grünen wollen im Jänner einen neuen Anlauf nehmen und das Stück nochmals in den Landtag bringen. Lechner-Sonneck: "Nur weil den Antrag die Grünen einbringen, kann das doch kein Grund sein, ihn abzulehnen." (DER STANDARD Print-Ausgabe, 4.12.2001)