Inland
Plattform gegen § 209: Menschenrechts- Gerichtshof läutet Ende des Paragrafen ein
SPÖ und Grüne bedauern VfGH-Entscheidung
Wien - Die Plattform gegen den § 209 hat die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, den Antrag auf Prüfung des Homosexuellen-Paragrafen des OLG Innsbruck zurück zu weisen, heftig kritisiert. Während der VfGH durch seinen Beschluss auf auf Zeit setze, läute der Europäische Menschenrechtgerichtshof laut einer Aussendung der Plattform bereits das Ende des "in Europa weitgehend einzigartigen antihomosexuellen Sonderstrafgesetzes" ein.
In zwei soeben zugestellten Entscheidungen habe das europäische Höchstgericht eine Vorentscheidung über die Menschenrechtswidrigkeit des § 209 getroffen. Dem Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs werde dabei "ausdrücklich keine maßgebende Bedeutung beigemessen".
SPÖ und Grüne bedauern VfGH-Entscheidung
Sowohl die SPÖ als auch die Grünen bedauern die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, den
Homosexuellen-Paragrafen 209 nicht nochmals auf seine
Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Der stellvertretende
SPÖ-Vorsitzende Nationalratspräsident Heinz Fischer und die Grüne
Abg. Ulrike Lunacek bekräftigten ihre Forderung nach Aufhebung des
Paragrafen.
Fischer verwies darauf, dass die Zurückweisung des Antrages des
Oberlandesgerichtes Innsbruck nicht aus inhaltlichen, sondern aus
verfahrensrechtlichen Gründen erfolgt sei. "Es ist zwar bedauerlich,
dass damit eine Phase der Rechtsunsicherheit verlängert wird, doch
bleibt die Chance aufrecht, dass eine von der europäischen
Rechtsentwicklung längst überholte Diskriminierung homosexueller
Männer doch noch durch eine Gerichtsentscheidung beseitigt werden
kann", so Fischer in einer Aussendung.
Der Antrag des Oberlandesgerichtshofes Innsbruck auf Aufhebung der
Paragrafen 209, sei nicht in ausreichender Weise klar dargelegt
worden, das bedeute, dass die inhaltliche Frage noch nicht geprüft
und somit auch noch nichts entschieden sei. Das Oberlandesgericht
könne nun einen besser formulierten Antrag neu einbringen, so dass
der Verfassungsgerichtshof in die Lage versetzt werde, über die
inhaltliche Frage zu entscheiden, sagte Fischer.
"Tiefes Unverständnis und Bedauern" äußerten die Grünen. "Die
ersatzlose Streichung des schändlichen Paragrafen ist eine Frage der
Zeit", sagte Ulrike Lunacek und fordert von der ÖVP, allen voran von
Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, endlich die "menschenverachtende
Haltung gegenüber Homosexuellen" zu überdenken und aufzugeben. (APA)