Wien - Für die Begleitung sterbender Angehörige soll es künftig eine Sterbekarenz von drei bis maximal sechs Monaten geben. Das Parlament wird den Wirtschaftsminister ersuchen, dafür ein eigenes Modell zu erarbeiten. Wiens Caritas- Direktor Michael Landau hofft sogar auf einen Vier-Parteien- Antrag. Doch darum wird noch gefeilscht. Zum Entschließungsantrag der Regierungsparteien liegt ein Gegenantrag von SPÖ und Grünen vor. Die Opposition kritisiert "Regierungspropaganda", durchgängige "männliche Form" im Text sowie den Mangel, dass nur Verwandte für die Sterbekarenz infrage kommen. SP-Gesundheitssprecher Manfred Lackner fordert außerdem eine "konkrete sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung" für die Pflegenden. "Da muss ein Rechtsanspruch entstehen. Der Text enthält zu viele Allgemeinplätze." Für den Autor des Regierungsantrags, VP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger, ist vor allem wichtig, dass das niederländische Modell der "aktiven Sterbehilfe" niemals nach Österreich importiert wird. Er plädiert für "sanftes Sterben" ähnlich der "sanften Geburt". Caritas-Direktor Landau wiederum wünscht sich konkrete Hospizpläne. Sein Credo: "So viele mobile Hospizdienste wie möglich und so viele stationäre wie nötig." Die Inanspruchnahme von Hospizdiensten dürfe nicht von den Einkommensverhältnissen der Betroffenen abhängig und somit ein Privileg Begüterter sein, sagt Landau im Standard-Gespräch. Bei der Pflegefreistellung geht er davon aus, dass die meisten Betroffenen "Teilkarenz" beanspruchen werden. Der Caritas-Chef appelliert an die Parlamentsparteien, die Sterbebegleitung "aus dem politischen Streit herauszuhalten". (DER STANDARD, Print- Ausgabe, 5.12.2001)