Wien - "Die beharrenden Teile der Universitäten erwiesen sich stärker als die reformwilligen." So resümiert das Universitäten-Kuratorium, das aus neun Experten bestehende Beratungsgremium der Bildungsministerin, die Entwicklung an den Universitäten in seinem Tätigkeitsbericht des Jahres 2000, der heute, Mittwoch, vom Wissenschaftsausschuss des Nationalrats behandelt wird. Auch im vergangenen Jahr habe sich gezeigt, dass in vielen Fällen die bereits im Universitätsorganisationsgesetz (UOG) 1993 gegebene Durchsetzungsgewalt nicht genützt worden sei. So seien "Senatsbeschlüsse zur Strukturbereinigung auf Institutsebene dauerhaft blockiert und getroffene Kollegialentscheidungen für Strukturverbesserungen nicht umgesetzt" worden. Diese "teilweise erkennbare Blockadepolitik von Kollegialorganen gegenüber vernünftigen, wenn auch unbequemen Entscheidungen in Entwicklungsfragen" sei ein Hindernis auf dem Weg zu größerer Effizienz durch Autonomie, heißt es in dem Bericht. Als Konsequenz daraus empfehlen die Experten, besonders zu Beginn des Übergangs in die Vollrechtsfähigkeit "die verantwortlichen Organe zu unterstützen und wo notwendig auch zu zwingen, vernünftige Zielsetzungen im Rahmen des Leistungsauftrags mit Nachdruck zu verfolgen". Am derzeitigen Zustand der Unis lässt das Kuratorium kaum ein gutes Haar. Die Mitbestimmung in ihrer geltenden Form werde zu sehr zur Verteidigung von Partikularinteressen genutzt, das geltende Dienstrecht (das mittlerweile neu geregelt wurde, Anm.) verhindere notwendige Veränderungen. Es fehle an Managementkompetenz, und die Durchsetzungskraft der Leitungsorgane sei unzureichend, "bedingt durch die in weiten Universitätskreisen herrschende, vielfach wenig reformfreundliche Kultur". (APA)