Wien - Die SPÖ hat am Mittwoch eine schriftliche Anfrage an
Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) in Sachen "Spitzelaffäre"
eingebracht. Das erklärte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim bei einer
Pressekonferenz am selben Tag. Die Gerüchte um eine Einstellung des
Verfahrens würden immer dichter, so der Justizsprecher. Ein
"Irrläufer" aus der ehemaligen Anwaltskanzlei des Justizministers
werfe ein neues Licht auf die Geschehnisse rund um die Spitzelaffäre.
In einem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Fürst,
Böhmdorfers ehemaliger Kanzlei, an Karl-Heinz Petritz, einen
FPÖ-Mitarbeiter, wird für Jarolim eingestanden, dass der Kanzlei die
Aussichtslosigkeit rechtlicher Schritte gegen Josef Kleindienst schon
immer bewusst gewesen sei. Die Einstweiligen Verfügungen gegen
Kleindienst haben nur den Zweck gehabt, die Strafverfahren gegen die
Involvierten der "Spitzelaffäre" möglichst lange hinauszuzögern.
Durch die gerichtlichen Maßnahmen wäre, so Jarolim, Kleindienst
vorsätzlich am Reden gehindert worden. In der Zwischenzeit hätte die
Staatsanwaltschaft einen Großteil der anhängigen Verdachtspunkte
versenken können. Das Gericht sei laut Jarolim dazu missbraucht
worden, einen politischen Gegner massiv unter Druck zu setzen.
Einstellung unverständlich
Die Einstellung der Verfahren gegen Jörg Haider und Ewald Stadler
sind Jarolim völlig unverständlich. Er, Jarolim, sei überzeugt, dass
diese Angelegenheit eines Tages vor einem Untersuchungsausschuss
lande. In der Anfrage stellt die größte Oppositionspartei zwölf
Fragen an den Justizminister zur Klärung der Spitzelaffäre. Auch
erwartet sich Jarolim die Stellungnahme des Bundeskanzlers Wolfgang
Schüssel zu dieser Justizangelegenheit. "Wir wollen ja schließlich
wissen, wie der Rechtsstaat der Zukunft konstruiert sein soll",
erklärte Jarolim. Zu klären werde auch sein, ob das Vorgehen rund um
die Spitzelaffäre den Standards europäischer Rechtsstaatlichkeit
entspreche.
Im Zusammenhang damit forderte der SPÖ-Justizsprecher neuerlich
die Einsetzung eines weisungsfreien Bundesstaatsanwaltes. (APA)