Kosovo
NATO vor Verlängerung des Mazedonien-Einsatzes um drei Monate
Wenn keines der Bündnismitglieder Einspruch erhebt - Deutscher Bundestag entscheidet am kommenden Donnerstag
Brüssel/Berlin - Die NATO steht nach Angaben aus
Bündniskreisen vor der Verlängerung ihres von Deutschland geführten
Mazedonien-Einsatzes um weitere drei Monate. Ein Schreiben der
mazedonischen Regierung, in dem um einen weiteren Verbleib der
Truppen im Land gebeten werde, sei bei der NATO eingegangen, hieß es
am Mittwoch in Brüssel. Die NATO werde nun voraussichtlich im
Verschweigeverfahren einer Verlängerung des am 26. Dezember
auslaufenden Mandats zustimmen.
Die Verlängerung des Mazedonien-Einsatzes gilt im
Verschweigeverfahren als angenommen, wenn keines der NATO-Länder
Einspruch dagegen erhebt. Das bisherige Mandat solle nicht geändert
werden, hieß es in den Bündniskreisen in Brüssel. Die Fraktionen im
deutschen Bundestag einigten sich unterdessen in Berlin, dass das
Parlament am Donnerstag kommender Woche über die Verlängerung
entscheiden soll, teilte eine SPD-Sprecherin am Mittwoch mit.
Die rund 1.000 NATO-Soldaten schützen im Rahmen der Operation
"Amber Fox" in Mazedonien internationale Beobachter, die den
Friedensprozess begleiten. Zuvor war am 13. August ein
Friedensabkommen unterzeichnet worden, der den Konflikt zwischen
albanischen Separatisten und der Regierung in Skopje beenden soll.
Die NATO und die mazedonische Regierung hatten sich im September
darauf geeinigt, dass die Soldaten des Verteidigungsbündnisses
zunächst für drei Monate im Land bleiben sollen, eine Verlängerung
wurde aber bereits damals ins Auge gefasst. Zuvor sammelte die NATO
im Rahmen der Operation "Essential Harvest" Waffen der albanischen
Freischärler ein. Die deutsche Bundeswehr hatte mit "Amber Fox"
erstmals die Führung eines NATO-Einsatzes übernommen.
Der deutsche Bundestag hatte am 27. September der Entsendung von
600 deutschen Soldaten nach Mazedonien mit breiter Mehrheit
zugestimmt. Auch für eine Verlängerung des Einsatzes ist eine
ausdrückliche Zustimmung des Bundestages verfassungsrechtlich
notwendig. (APA/Reuters)