Wien - Vor dem ersten Weltcuprennen in Val d'Isere feierte Stephan Eberharter bereits einen Sieg - wenn auch abseits der Piste. Der Vize-Weltmeister im Super G von St. Anton gewann Donnerstag, im Wiener Straflandesgericht einen Prozess gegen einen Journalisten, der dem Skirennläufer "Gefühle des Neids" und "Gefühlsgrobheit" in den Mund gelegt habe, wie Richter Bruno Weis feststellte. Das kostet den Schreiber 20.000 Schilling (1.453 Euro), die ihm das Gericht jedoch unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachsah. Der Schuldspruch wegen übler Nachrede ist noch nicht rechtskräftig.Satire à la 'Profil' Nach dem Verkehrsunfall von Österreichs Ski-Idol Nummer eins, Hermann Maier, war am 3. September d.J. im Nachrichtenmagazin "Profil" ein satirisch-kritischer Artikel erschienen, in dem die - mitunter überzogenen - Reaktionen auf das Unglück etwas belächelt wurden. Unter anderem hieß es dort: "Auch Maiers lieber Freund Stephan Eberharter musste was sagen, und er entschied sich vermutlich im letzten Moment gegen: 'Super, jetzt gwinn ich endlich auch einmal was. Hoffentlich prackt's den miesen Hund mit den Krücken hin und er bricht sich den anderen Haxn auch noch'." "Mein Mandant wurde dadurch beschädigt", erklärte dazu nun Eberharters Anwalt Karl-Heinz Klee. Der Rennläufer sei "in ein schiefes Licht gebracht", als "mieser, schadenfroher Kerl" dargestellt worden. Wenn auch klar sei, dass es sich bei der inkriminierten Passage um kein Originalzitat handle, so begreife doch nicht jeder Leser die "feine Ironie", sagte der Advokat. Eberharter leide überhaupt "an einer gewissen Phobie, von der Presse ständig auf Maier angesprochen zu werden." Nicht persönlich anwesend Der Skistar konnte auf Grund seiner sportlichen Verpflichtungen nicht persönlich zur Verhandlung erscheinen, schickte dem Richter jedoch einen Brief, in dem er betonte, die ihm unterstellte Denkungsweise sei ihm völlig fremd. Er habe Hermann Maier immer als großen Konkurrenten geschätzt, mit dem er sich viel lieber auf der Piste duellieren würde als ihn außer Gefecht zu sehen. Der Artikel habe ihm "viel Ärger" bereitet, beklagte sich Eberharter. Man habe ihn deswegen "wiederholt blöd angeredet". Der Richter konnte das nachvollziehen. Der Text lege dem Leser "unterschwellig nahe, dass Eberharter solche Gedanken hegt und diese auch äußert", begründete er den Schuldspruch. Der Kläger sei "einer unehrenhaften Gesinnungsweise geziehen worden, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen". Deswegen wurde dem Rennläufer auch eine Entschädigung für die erlittene Kränkung in Höhe von 10.000 Schilling (727 Euro) zugesprochen. Außerdem muss das Urteil veröffentlicht werden.(APA)