Skisport
Eberharter ist nicht "gefühlsgrob"
Das bestätigte dem Skistar ein Gericht im Prozess gegen einen Journalisten des 'Profils'
Wien - Vor dem ersten Weltcuprennen in Val d'Isere feierte
Stephan Eberharter bereits einen Sieg - wenn auch abseits der Piste.
Der Vize-Weltmeister im Super G von St. Anton gewann
Donnerstag, im Wiener Straflandesgericht einen Prozess gegen einen
Journalisten, der dem Skirennläufer "Gefühle des Neids" und
"Gefühlsgrobheit" in den Mund gelegt habe, wie Richter Bruno Weis
feststellte. Das kostet den Schreiber 20.000 Schilling (1.453 Euro),
die ihm das Gericht jedoch unter Setzung einer dreijährigen Probezeit
auf Bewährung nachsah. Der Schuldspruch wegen übler Nachrede ist noch
nicht rechtskräftig.Satire à la 'Profil'
Nach dem Verkehrsunfall von Österreichs Ski-Idol Nummer eins,
Hermann Maier, war am 3. September d.J. im Nachrichtenmagazin
"Profil" ein satirisch-kritischer Artikel erschienen, in dem die -
mitunter überzogenen - Reaktionen auf das Unglück etwas belächelt
wurden. Unter anderem hieß es dort: "Auch Maiers lieber Freund
Stephan Eberharter musste was sagen, und er entschied sich vermutlich
im letzten Moment gegen: 'Super, jetzt gwinn ich endlich auch einmal
was. Hoffentlich prackt's den miesen Hund mit den Krücken hin und er
bricht sich den anderen Haxn auch noch'."
"Mein Mandant wurde dadurch beschädigt", erklärte dazu nun
Eberharters Anwalt Karl-Heinz Klee. Der Rennläufer sei "in ein
schiefes Licht gebracht", als "mieser, schadenfroher Kerl"
dargestellt worden. Wenn auch klar sei, dass es sich bei der
inkriminierten Passage um kein Originalzitat handle, so begreife doch
nicht jeder Leser die "feine Ironie", sagte der Advokat. Eberharter
leide überhaupt "an einer gewissen Phobie, von der Presse ständig auf
Maier angesprochen zu werden."
Nicht persönlich anwesend
Der Skistar konnte auf Grund seiner sportlichen Verpflichtungen
nicht persönlich zur Verhandlung erscheinen, schickte dem Richter
jedoch einen Brief, in dem er betonte, die ihm unterstellte
Denkungsweise sei ihm völlig fremd. Er habe Hermann Maier immer als
großen Konkurrenten geschätzt, mit dem er sich viel lieber auf der
Piste duellieren würde als ihn außer Gefecht zu sehen. Der Artikel
habe ihm "viel Ärger" bereitet, beklagte sich Eberharter. Man habe
ihn deswegen "wiederholt blöd angeredet".
Der Richter konnte das nachvollziehen. Der Text lege dem Leser
"unterschwellig nahe, dass Eberharter solche Gedanken hegt und diese
auch äußert", begründete er den Schuldspruch. Der Kläger sei "einer
unehrenhaften Gesinnungsweise geziehen worden, die geeignet ist, ihn
in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen". Deswegen wurde dem
Rennläufer auch eine Entschädigung für die erlittene Kränkung in Höhe
von 10.000 Schilling (727 Euro) zugesprochen. Außerdem muss das
Urteil veröffentlicht werden.(APA)