Wien - Die SPÖ will die Pensionsreform des Vorjahres neuerlich vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen. In der kommenden Woche soll der entsprechende, schon länger angekündigte Antrag eingebracht werden, berichtet der "Kurier" in seiner Freitag-Ausgabe. Die Pensionsreform war vom Höchstgericht bereits im März zum Teil aufgehoben, allerdings nur aus formalen Gründen. Inhaltlich wurde nicht geprüft; die Regierung beschloss die Regelung daraufhin noch einmal, diesmal formal korrekt. "Die überfallsartige Erhöhung des Pensionsantrittsalters verletzt den Vertrauensgrundsatz", so SP-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy zur Klage. Auch die Teil-Streichung der Witwenrenten, die neuen Abschläge und die Änderungen bei der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit sollen von den Höchstrichtern geprüft werden. Silhavy glaubt, dass der Antrag juristisch gut formuliert ist und hofft, dass entsprechend geurteilt wird. "Der VfGH ist zurzeit sicher aufgewertet." Auch Blecha droht Die Klage basiert auf der Möglichkeit, Gesetzesprüfungsverfahren mit einem Drittel der Abgeordneten-Stimmen (61) ohne Instanzenlauf einzuleiten. Mit einem Gang vor das Höchstgericht droht auch der Chef des SPÖ-Pensionistenverbandes, Karl Blecha. Er will die für das kommende Jahr fixierte Pensionsanpassung in der Höhe von 1,1 Prozent mit sozial gestaffelten Einmalzahlungen bekämpfen. (APA)