Eine internationale Konvention zum Schutz des Urheberrechts im Zeitalter von Internet und elektronischen Medien kann am 6. März in Kraft treten. Wie die Vereinten Nationen am Donnerstag mitteilten, ist das erste von zwei Vertragswerken inzwischen von der notwendigen Zahl von 30 Mitgliedsländern ratifiziert worden und kann in drei Monaten Gesetzeskraft erlangen. Der zweite Vertrag wurde bisher von 28 Ländern unterzeichnet. "Wichtiger Tag in der Geschichte des Copyrights" Der Generaldirektor der UNO-Organisation für Urheberschutz (WIPO), Kamal Idris, sprach am Donnerstag von einem wichtigen Tag in der Geschichte des Copyrights, welches das geistige Eigentum von Künstlern und Autoren sowie der Medien- und Unterhaltungsindustrie besser gegen die Herausforderungen des Cyberspace wappne. Auch der Industrieverband IFPI sprach von einem wichtigen Meilenstein. Man hoffe, dass auch der zweite Vertrag bald in Kraft treten könne. Computerprogramme, Bücher und Musik Der erste Vertrag schützt literarische und künstlerische Werke, wie Bücher, Computerprogramme, musikalische Werke, Werke der bildenden Kunst sowie Filme. Es erneuert die Berner Konvention von 1886, die letztmalig 1971 auf den neuesten Stand gebracht wurde. Der zweite Vertrag über Klangwiedergabe ergänzt die Konvention von Rom aus dem Jahre 1961. Er schützt die Rechte von ausführenden Künstlern, Herstellern von Tonträgern und Rundfunkorganisationen. Das Vertragswerk ist noch nicht von den EU-Ländern ratifiziert worden, da die Bedingung, dass alle 15 Mitgliedländer gemeinsam zustimmen müssen, das Verfahren verzögert.(APA/AP)