Wien - Mehr als 17 Stunden hat am Donnerstag die Sitzung des Bundesrates gedauert. Ein Einspruch gegen einen der vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates wurde zwar nicht gefasst. Anders als im Nationalrat stimmten jedoch nicht alle sozialdemokratischen Mandatare für den zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vereinbarten Stabilitätspakt 2001. Bundesrats-Vizepräsident Jürgen Weiss (V) drohte laut Parlamentskorrespondenz mit einem Veto der Länderkammer gegen das Finanzausgleichsgesetze 2001. Die ablehnende Haltung der steirischen SP-Bundesräte gegen den Stabilitätspakt begründete Bundesrätin Johanna Schicker damit, dass die Steiermark aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung um mehr als 550 Mill. S geringere Ertragsanteile im Rahmen des Finanzausgleichs zu erwarten habe, trotzdem jedoch die gleichen Beiträge zum Stabilitätspakt leisten müsse wie die anderen Bundesländer. Dadurch ist ihr zufolge die budgetäre Lage in der Steiermark extrem angespannt. Stabilitätspakt für Nulldefizit Der Stabilitätispakt soll das Nulldefizit bis 2004 sicherstellen. Die Länder verpflichten sich, jährlich gemeinsam einen durchschnittlichen Überschuss von 0,75 Prozent des BIP bzw. 23 Mrd. S zu erwirtschaften. Damit wird das Defizit des Bundes abgedeckt, das laut dem Pakt heuer maximal 2,05 Prozent des BIP und von 2002 bis 2004 maximal 0,75 Prozent des BIP erreichen darf. Weiss erläuterte die Gründe, warum der Bundesrat die vom Nationalrat beschlossene Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes entgegen der ursprünglichen Absicht nicht auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung gesetzt hat. Ihm zufolge ist die entsprechende Gesetzesänderung im Zusammenhang mit der geplanten Übertragung der Bundesstraßen an die Länder zu sehen. Da eine Einigung über das Bundesstraßenübertragungsgesetz im Nationalrat jedoch noch ausstehe, mache es, so Weiss, auch keinen Sinn, eine geringere Dotierung der Mittel des Katastrophenfonds zu beschließen. Er gehe davon aus, dass es nächste Woche eine Einigung hinsichtlich der Übertragung der Bundesstraßen an die Länder geben wird, sagte der Bundesrats-Vizepräsident. Komme diese nicht zustande, wäre der Nationalratsbeschluss zum Finanzausgleichsgesetz für ihn allerdings "geradezu ein exemplarischer Fall" für einen Einspruch des Bundesrates. (APA)