Inland
Prozess gegen Skinhead-Gruppe in Linz
Geschworene beraten über Wiederbetätigungs- Urteil
Linz - Im Prozess gegen vier junge Mühlviertler, denen
nationalsozialistische Wiederbetätigung und absichtliche
Körperverletzung in zahlreichen Fällen vorgeworfen wird, haben heute,
Freitag, um 9 Uhr im Linzer Landesgericht die Beratungen der
Geschworenen begonnen. Mit dem Urteil wird in den Abendstunden
gerechnet.
Die vier jungen Männer im Alter zwischen 19 und 23 Jahren hatten
im Mühlviertel eine Skinhead-Gruppe gegründet. Sie traten vor allem
bei Zeltfesten und ähnlichen Veranstaltungen negativ in Erscheinung,
einerseits weil sie lautstark Nazi-Parolen und den "Hitler-Gruß"
brüllten, andererseits durch das Anzetteln von Raufereien. Dies trug
ihnen die Anklage wegen Wiederbetätigung und absichtlicher schwerer
Körperverletzung ein.
Die Jugendlichen bekannten sich beim Prozess nur teilweise
schuldig, es sei ihnen um das "Gruppenerlebnis" und nicht um die
NS-Ideologie gegangen. Die Verteidigung argumentierte, es habe sich
bei den Burschen um "keine großen Nummern in der
Wiederbetätigungsszene" und um keine "staatsgefährdenden Elemente"
gehandelt. Der Staatsanwalt forderte hingegen im Schlussplädoyer
Schuldsprüche im Sinne der Wiederbetätigungs-Anklage. (APA)