Netzpolitik
Steffi Graf vs Microsoft
Ex-Tennispielerin läßt Nackt- Fotomontagen im Internet verbieten
Ex-Tennisstar Steffi Graf hat erfolgreich gegen
Fotomontagen im Internet geklagt, die einen nackten Körper mit dem
Kopf von Graf zeigen. Das deutsche Tochterunternehmen von Microsoft
,
die Microsoft GmbH in Unterschleißheim, darf keine derartigen
Fotomontagen mehr ins Internet stellen. Dies geht aus einem am
Freitag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Köln hervor.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Das Urteil erging auf eine Klage der ehemaligen
Weltklasse-Tennisspielerin, die sich durch die Veröffentlichungen im
Internet in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Laut
Urteilsbegründung hat Steffi Graf gegen Microsoft einen
Unterlassungsanspruch, da auch Fotomontagen auf denen das Gesicht des
Ex-Tennisstars zu sehen ist ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht
verletzt.
(APA)