Ex-Tennisstar Steffi Graf hat erfolgreich gegen Fotomontagen im Internet geklagt, die einen nackten Körper mit dem Kopf von Graf zeigen. Das deutsche Tochterunternehmen von Microsoft , die Microsoft GmbH in Unterschleißheim, darf keine derartigen Fotomontagen mehr ins Internet stellen. Dies geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Köln hervor. Verletzung des Persönlichkeitsrechts Das Urteil erging auf eine Klage der ehemaligen Weltklasse-Tennisspielerin, die sich durch die Veröffentlichungen im Internet in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Laut Urteilsbegründung hat Steffi Graf gegen Microsoft einen Unterlassungsanspruch, da auch Fotomontagen auf denen das Gesicht des Ex-Tennisstars zu sehen ist ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. (APA)