Werbung
Gericht untersagt "MixPower"-Werbung von E.ON Energie
Einstweilige Verfügung nach Klage wegen Irreführung
Das Hamburger Landgericht hat dem
Stromversorger E.ON Energie wesentliche Teile seiner "MixPower"-
Kampagne in einer einstweiligen Verfügung verboten. E.ON darf demnach
vorerst nicht mehr damit werben, dass der Kunde mit MixPower die
freie Wahl über die Energiequellen seines Stroms hat, wie der Anwalt
der Klägerfirma des Hamburger Energieversorgers Hansestrom am Freitag
erklärte. Das Unternehmen warf E.ON in zentralen Aussagen der
Kampagne "irreführende Werbung" vor.Strommodell darf nicht als "umweltorientiert" bezeichnet werden
E.ON dürfe zudem ein Strommodell nicht mehr als "umweltorientiert"
bezeichnen, wenn es mit Atomkraftstrom beinhalte, erklärte
Hansestrom-Anwalt Andreas Grigoleit. Seinen Angaben zufolge muss
damit die bundesweite E.ON-Werbekampagne mit Arnold Schwarzenegger
und Oliver Kahn "in allen Medien in der bestehenden Form eingestellt
werden". Auch Verbraucherschützer hatten die Werbung zuvor hart
kritisiert. Der Hamburger Entscheidung lag ein Werbeprospekt von E.ON
zu Grunde.
Kein Bezug zur Realität im Stromgeschäft
Das Angebot von E.ON, der Verbraucher könne seinen Strom aus
Sonne, Kohle, Wind, Biogas oder Wasser zusammenstellen, "hat mit der
Realität im Stromgeschäft rein gar nichts zu tun", begründete
Grigoleit die Klage der Hansestrom, die zu 50 Prozent einem
finnischen Stromkonzern gehört. Verstoße der E.ON gegen die Anordnung
des Gerichts, drohe dem Konzern bis zu 500.000 Mark (255.646
Euro/3,52 Mill. S) Ordnungsgeld, erklärte der Klägeranwalt.
Bereits im August diesen Jahres hatte das Oberlandesgericht
München E.ON eine ähnliche Kampagne verboten. Die Richter gaben einer
Klage der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg
wegen Irreführung im Wettbewerb statt und untersagten dem Konzern,
damit zu werben, 100 Prozent Strom aus Wasserkraft zu liefern. (APA/AP)