Linz - Vom Vorwurf des Mordversuchs an seinem knapp vier Jahre alten Sohn wurde am Donnerstagabend im Landesgericht Wels ein 33-jähriger Oberösterreicher freigesprochen. Die Geschworenen folgten der Argumentation der Verteidigung. Die Anklage hatte dem Mann angelastet, er habe aus Eifersucht, weil ihn seine Lebensgefährtin und Mutter des Buben verlassen wollte, den Plan gefasst, das Kind und sich selbst zu töten. Er habe am 20. April des heurigen Jahres einen eingeschalteten Haarföhn in die mit Wasser gefüllte Badewanne fallen lassen, in der sich er und der kleine Bub befanden. Nur durch glückliche Umstände seien der Mordversuch an dem Kind beziehungsweise der Selbstmord misslungen. Der Angeklagte hatte während des Prozesses beteuert, er habe zwar ursprünglich die Absicht gehabt, gemeinsam mit seinem Sohn aus dem Leben zu scheiden, im letzten Moment sei er aber zur Besinnung bekommen und habe den Haarföhn nicht in die Wanne fallen lassen. Die Verteidigung sprach daher von einem "freiwilligen Rücktritt" des Angeklagten vom beabsichtigten Mordversuch, juristisch müsse daher ein Freispruch erfolgen. Dieser Ansicht schlossen sich die Geschworenen an, sie sprachen den Angeklagten einstimmig frei. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.(APA)