Österreich
Vater vom Vorwurf des Mordversuchs an Vierjährigem freigesprochen
Versuch mit Haarföhn in der Badewanne Kind und sich selbst umzubringen - Urteil noch nicht rechtskräftig
Linz - Vom Vorwurf des Mordversuchs an seinem knapp vier
Jahre alten Sohn wurde am Donnerstagabend im Landesgericht Wels ein
33-jähriger Oberösterreicher freigesprochen. Die Geschworenen folgten
der Argumentation der Verteidigung.
Die Anklage hatte dem Mann angelastet, er habe aus Eifersucht,
weil ihn seine Lebensgefährtin und Mutter des Buben verlassen wollte,
den Plan gefasst, das Kind und sich selbst zu töten. Er habe am 20.
April des heurigen Jahres einen eingeschalteten Haarföhn in die mit
Wasser gefüllte Badewanne fallen lassen, in der sich er und der
kleine Bub befanden. Nur durch glückliche Umstände seien der
Mordversuch an dem Kind beziehungsweise der Selbstmord misslungen.
Der Angeklagte hatte während des Prozesses beteuert, er habe zwar
ursprünglich die Absicht gehabt, gemeinsam mit seinem Sohn aus dem
Leben zu scheiden, im letzten Moment sei er aber zur Besinnung
bekommen und habe den Haarföhn nicht in die Wanne fallen lassen. Die
Verteidigung sprach daher von einem "freiwilligen Rücktritt" des
Angeklagten vom beabsichtigten Mordversuch, juristisch müsse daher
ein Freispruch erfolgen. Dieser Ansicht schlossen sich die
Geschworenen an, sie sprachen den Angeklagten einstimmig frei.
Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher noch
nicht rechtskräftig.(APA)