Helsinki/Wien - Das Welterbe-Komitee der UN-Kulturorganisation UNESCO ist am Freitag in Helsinki zu seiner Jahrestagung zusammengetreten, bei der bis 17. Dezember auch über die Neueintragungen in die Liste des Welterbes entschieden wird. Zu den Aufnahmeempfehlungen, die im Sommer auf der Bürositzung des Welterbe-Komitees in Paris getroffen wurden, zählen auch zwei Vorschläge aus Österreich: die Wiener Innenstadt und die Kulturlandschaft Neusiedlersee, als Vorschlag, der gemeinsam von Österreich und Ungarn eingebracht worden ist. Grundlage für die Liste ist die 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO beschlossene "Welterbekonvention", die bereits von über 150 Ländern ratifiziert wurde. Österreich hat diesen Schritt 1992 vollzogen und ist seit 1997 jährlich um ein bis zwei Weltkulturdenkmäler "reicher" geworden: Schloss und Park von Schönbrunn und Altstadt von Salzburg (1997), Hallstatt und das innere Salzkammergut (1998), Semmeringbahn (1999), Altstadt von Graz (2000) und die Kulturlandschaft Wachau (2001), und kann nun auf Wien Innere Stadt und den Neuiedlersee als Weltkulturerbe hoffen. Die neuen Richtlinien könnten die Aussichten der europäischen Länder auf Aufnahme weiterer Kulturdenkmäler merklich dämpfen. Sind doch die Kulturdenkmale gegenüber den Naturdenkmalen überrepräsentiert (529 : 138), wobei sich die europäischen Länder mit 280 Kulturobjekten den Löwenanteil gesichert haben. Der Versuch des Burgenlandes, den Neusiedlersee als Naturdenkmal einzubringen, ist 1995 von den Experten nicht goutiert worden. Sie empfahlen, das gesamte Gebiet als Kulturlandschaft und grenzüberschreitendes Projekt gemeinsam mit Ungarn zur Aufnahme in die Liste einzubringen. (APA)