Wirtschaft
Sparbuch-Identifikation wird verschärft
Novelle zum Bankwesengesetz macht die neue Handhabung möglich
Wien - Mittels Novelle zum Bankwesengesetz (BWG), die für
das komende Frühjahr (April) erwartet wird, dürfte die Handhabung der
Identifikation (bzw. Legitimation) der Sparbücher verschäft werden.
Das Identifikationskriterium, wonach der Kunde der Bank bekannt sein
muss, wird vielfach als zu "weich" betrachtet."Es geht in Richtung
Ausweiskopie", die die Bank anfertigen und einbehalten muss, wurde
der APA am Freitag aus dem Finanzministerium bestätigt.
Dass auch kleine Sparer künftig bei jeder Transaktion - egal ob
Ein- oder Auszahlung - ihren Ausweis zücken werden müssen, so weit
werde es nicht kommen, hieß es aus dem Finanzministerium. Das sei
auch nicht in den bisher vorliegenden Vorschlägen enthalten.
Das Finanzministerium hat bereits eine Punktation erstellt, die
derzeit in der Wirtschaftskammer beraten wird. Die Bankwirtschaft
wird am 10. Dezember intern ihre - derzeit noch unterschiedlichen -
Positionen in der Debatte Identifikation versus Legitimation
abklären. Für 11. Dezember ist eine Verhandlungsrunde im
Finanzministerium geplant, bevor ein entsprechender Entwurf für eine
Novelle zum BWG in die Begutachtung geht.
Mutmassung aus Banksektoren: Sparkassen wollen eigene Praxis verallgemeinern
Die Maßnahme steht, wie es heißt, im Zusammenhang mit den
Bemühungen im internationalen Kampf gegen Terrorgelder. In Kreisen
von Banksektoren, die dieser Verschärfung kritisch gegenüber stehen,
wird allerdings gemutmaßt, dass unter anderem die Sparkassen ihre
eigene Praxis allgemein gültig machen wollten. Die Sparkassen
verlangen wie berichtet auch von Kunden, die ihnen bekannt sind,
einen Ausweis und halten die Daten (von Pässen oder Führerscheinen)
fest. Raiffeisen hatte bereits Widerstand gegen eine als allgemeine
Legitimierungspflicht auszulegende Verschärfung der
Identifikationsbestimmungen abgelehnt. Im Bankwesengesetz sei für die
kleinen Sparbücher von Identifikation die Rede, hatte RZB-Chef Walter
Rothensteiner betont. Eine Legitimation - Ausweis und Unterschrift
bei Kontobewegungen samt Hinterlegung einer Ausweiskopie - ist in den
Augen von Raiffeisen nicht nötig.
Die Anonymität der Sparbücher wurde per 1. November 2000
abgeschafft. Anonym von seinem Sparbuch abheben darf man noch bis
Mitte 2002 ("Eisberglösung"). Bei Einzahlungen oder Eröffnung von
Sparbüchern muss die Bank seit November 2000 die Identität des Kunden
feststellen. Bei Sparbüchern unter 200.000 S reichte bisher eine
einmalige Ausweisleistung. Sparbücher mit höheren Guthaben sind
Namenssparbücher, verfügen kann nur der legitimierte Inhaber. (APA)