Wien - Mittels Novelle zum Bankwesengesetz (BWG), die für das komende Frühjahr (April) erwartet wird, dürfte die Handhabung der Identifikation (bzw. Legitimation) der Sparbücher verschäft werden. Das Identifikationskriterium, wonach der Kunde der Bank bekannt sein muss, wird vielfach als zu "weich" betrachtet."Es geht in Richtung Ausweiskopie", die die Bank anfertigen und einbehalten muss, wurde der APA am Freitag aus dem Finanzministerium bestätigt. Dass auch kleine Sparer künftig bei jeder Transaktion - egal ob Ein- oder Auszahlung - ihren Ausweis zücken werden müssen, so weit werde es nicht kommen, hieß es aus dem Finanzministerium. Das sei auch nicht in den bisher vorliegenden Vorschlägen enthalten. Das Finanzministerium hat bereits eine Punktation erstellt, die derzeit in der Wirtschaftskammer beraten wird. Die Bankwirtschaft wird am 10. Dezember intern ihre - derzeit noch unterschiedlichen - Positionen in der Debatte Identifikation versus Legitimation abklären. Für 11. Dezember ist eine Verhandlungsrunde im Finanzministerium geplant, bevor ein entsprechender Entwurf für eine Novelle zum BWG in die Begutachtung geht. Mutmassung aus Banksektoren: Sparkassen wollen eigene Praxis verallgemeinern Die Maßnahme steht, wie es heißt, im Zusammenhang mit den Bemühungen im internationalen Kampf gegen Terrorgelder. In Kreisen von Banksektoren, die dieser Verschärfung kritisch gegenüber stehen, wird allerdings gemutmaßt, dass unter anderem die Sparkassen ihre eigene Praxis allgemein gültig machen wollten. Die Sparkassen verlangen wie berichtet auch von Kunden, die ihnen bekannt sind, einen Ausweis und halten die Daten (von Pässen oder Führerscheinen) fest. Raiffeisen hatte bereits Widerstand gegen eine als allgemeine Legitimierungspflicht auszulegende Verschärfung der Identifikationsbestimmungen abgelehnt. Im Bankwesengesetz sei für die kleinen Sparbücher von Identifikation die Rede, hatte RZB-Chef Walter Rothensteiner betont. Eine Legitimation - Ausweis und Unterschrift bei Kontobewegungen samt Hinterlegung einer Ausweiskopie - ist in den Augen von Raiffeisen nicht nötig. Die Anonymität der Sparbücher wurde per 1. November 2000 abgeschafft. Anonym von seinem Sparbuch abheben darf man noch bis Mitte 2002 ("Eisberglösung"). Bei Einzahlungen oder Eröffnung von Sparbüchern muss die Bank seit November 2000 die Identität des Kunden feststellen. Bei Sparbüchern unter 200.000 S reichte bisher eine einmalige Ausweisleistung. Sparbücher mit höheren Guthaben sind Namenssparbücher, verfügen kann nur der legitimierte Inhaber. (APA)