Wirtschaft
Kfz-Handel gegen Pickerl-Neuregelung
Bundesgremialvorsteher des Fahrzeughandels: Sicherheit hat oberste Priorität
Wien - Nach der heimischen Fahrzeug-Industrie und den
Autofahrerklubs laufen nun auch der Kfz-Handel und die Kfz-Techniker
Sturm gegen die von der Regierung betriebene Neuregelung der
Pkw-Überprüfung nach § 57a Kraftfahrgesetz ("Pickerl"). Beim "Pickerl
neu" soll die erste Überprüfung auf Betriebs- und Verkehrssicherheit
künftig drei Jahre nach der Erstzulassung erfolgen, die nächste
Überprüfung zwei Jahre später und die folgenden erst dann wieder im
Jahresintervall.
"Die Sicherheit der Fahrzeuge war für uns schon immer oberste
Priorität, die nur durch eine regelmäßige Überprüfung der Fahrzeuge,
wie es derzeit im Zuge der § 57a-Überprüfung jährlich durchgeführt
wird, erreicht werden kann." Das betonten der Bundesgremialvorsteher
des Fahrzeughandels, Heinz Havelka, und der Bundesinnungsmeister der
Kfz-Techniker, Alois Edelsbrunner, am Freitag in einer Aussendung der
der Wirtschaftskammer.
Prüfintervalle werden überdacht
Eine Erhöhung der Verkehrssicherheit könne nur durch genaue
Überprüfung der Fahrzeuge erfolgen. Nach Schätzungen von Professor
Hans Peter Lenz von der Technischen Universität Wien würden jedoch
schon ab dem ersten Jahr nach Einführung der längeren Prüfintervalle
rund 30.000 Fahrzeuge mit schweren Sicherheitsmängeln unterwegs sein.
Nach einigen Jahren würden es sogar bis zu 50.000 Fahrzeuge sein.
Havelka und Edelsbrunner appellieren daher an Verkehrsministerin
Monika Forstinger (FPÖ), die Beibehaltung der § 57a Prüfintervalle zu
überdenken und auf das bewährte jährliche Prüfintervall zu bestehen;
oder auf den Vorschlag der Wirtschaft zurückzugreifen, die angeboten
habe, auf ein 2 Jahre/1 Jahr/1 Jahr usw.-Intervall und auf das von
der Kfz-Branche freiwillige kostenlose Pickerl im ersten Jahr
überzugehen. (APA)