In Deutschland ist es seit 1954 Aufgabe der "Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" (BPjS) Bücher, Videos, Tonträger und seit einigen Jahren Computerspiele auf ihre Jugendverträglichkeit zu prüfen. Erscheint das geprüfte Material als zu gewalttätig, wird es auf den so genannten "Index" gesetzt. Ein solches Spiel darf dann nicht mehr beworben werden und nur noch an Volljährige verkauft werden. Diese Art von "Zensur" hat natürlich ihre Berechtigung und wird von vielen Erziehungsberechtigte begrüßt. Auf der anderen Seite wollen sich natürlich viele (auch erwachsenen) Computer- und Videospieler sich nicht vorschreiben lassen, welche Spiele sie spielen dürfen. Aus diesem Grund sicherte sich in Deutschland ein 16-jährige Schüler (der auch Webmaster einer Fansite des ebenfalls indizierten Spiels "Max Payne" ist ) die Web-Adresse www.bpjs.de und installierte eine Satire-Seite auf die offizielle BPjS. Auf dieser Seite machte er sich dann über die Bundesprüfstelle lustig. Rechtliche Probleme Der Spaß wird für den Schüler aber wahrscheinlich noch unangenehme Folgen haben. Der Gebrauch des Bundesadlers als Zier-Element ist nämlich nicht zulässig, außerdem ist die Verunglimpfung oder der Missbrauch der Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland strafbar. Erste Briefe von Anwälten haben wohl schon ihre Wirkung gezeigt, seit kurzer Zeit ist die Satire verschwunden. Unter der ehemaligen Adresse findet man nur noch den Hinweis, dass die Seite in keinerlei Verbindung mit der staatlichen Einrichtung der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften steht, doch spricht der Autor von einem baldigen Update der Site.(red)