Die Bundesregierung wird ersucht, die österreichische Sicherheitspolitik insbesondere nach folgenden Grundsätzen zu gestalten:Allgemeine Empfehlungen Österreichs umfassende Sicherheitspolitik soll nach folgenden allgemeinen Grundsätzen gestaltet werden: 1. Die österreichische Bevölkerung soll über die Sicherheitslage im In- und Ausland umfassend und laufend informiert werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung, dass sich ein breites Bewusstsein über Notwendigkeiten in Sicherheitsbelangen entwickeln und erhalten kann. 2. Ein nationaler Sicherheitsrat soll die Bundesregierung und die einzelnen Bundesminister in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik beraten. Zur Unterstützung des nationalen Sicherheitsrates soll ein Sekretariat zusammen mit Verbindungspersonen in den hauptbetroffenen Ressorts diese Angelegenheiten evaluieren und beraten sowie die Sitzungen des Rates vorbereiten. 3. Die bereits eingeleitete europäische Kooperation beim nachrichtendienstlichen Informationsaustausch soll intensiviert werden. Gleichzeitig ist zum Schutz der Privatsphäre der Bürger und der demokratischen Errungenschaften und Rechte eine effektive parlamentarische Kontrolle sicher zu stellen. 4. Weiterentwicklung der Umfassenden Landesverteidigung zu einem System der umfassenden Sicherheitsvorsorge durch Ausrichtung auf die neuen Risiken und Bedrohungen und Anpassung der gesetzlichen Bestimmungen. 5. Die Katastrophenhilfe im internationalen Rahmen hat für Österreich eine historisch gewachsene Bedeutung. Österreich hat dabei eine international respektierte Vorreiterrolle eingenommen und sollte diese weiter ausbauen. Zur Verbesserung der Zusammenarbeitsfähigkeit zwischen den nationalen und internationalen Hilfs- und Einsatzorganisationen soll ein integriertes und abgestimmtes Ausbildungsprogramm geschaffen werden, das auf bestehende zivile und militärische Ausbildungseinrichtungen aufbaut. 6. Der Bereich der sicherheitspolitischen Forschung ist auszubauen, um ein umfassendes Bild über sicherheits- und verteidigungspolitische Belange zu erhalten. Dazu ist insbesondere eine enge Kooperation und Vernetzung relevanter Organisationen und Institutionen im In- und Ausland anzustreben. 7. Zur Gewinnung und Vermittlung einer umfassenden sicherheitspolitischen Expertise ist die Einführung eines postgradualen strategischen Führungslehrganges für Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Militär einzuführen. 8. Österreich soll Möglichkeiten für regionale sicherheitspolitische Kooperationen mit Nachbarländern und anderen interessierten Staaten nutzen. 9. Die Verfügbarkeit lebensnotweniger Ressourcen (wie z.B. Ernährung, Energie und Rohstoffe) sowie der Schutz strategischer Infrastruktur (wie z.B. Kommunikation und Verkehr) soll sichergestellt werden. Außenpolitische Aspekte der Sicherheitspolitik Österreichs Außen- und Sicherheitspolitik soll nach folgenden Grundsätzen gestaltet werden: 1. Konsequentes Eintreten für die weltweite Achtung der Menschenrechte und des Völkerrechtes. 2. Aktive Mitwirkung an internationalen Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung, insbesondere zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen. 3. Leistung eines angemessenen Beitrags zu internationalen Bemühungen um Friedenssicherung, Konfliktverhütung, Krisenbewältigung und Krisennachsorge. 4. Fortsetzung des traditionellen österreichischen Engagements in multilateralen Institutionen, wie UNO, UN-Spezialorganisationen, OSZE, NATO-PfP/EAPC und Europarat. 5. Unterstützung der Länder der Dritten Welt bei ihren Bemühungen um wirtschaftliche, soziale, demokratische und ökologische Entwicklung. 6. Verbesserung des internationalen Umweltschutzes (u.a. Rio- Prozess). 7. Wirksame Wahrnehmung der österreichischen Interessen auf bilateraler und multilateraler Ebene sowie im Rahmen der EU. 8. Unterstützung einer EU-Reform, insbesondere zur Weiterentwicklung der GASP/ESVP sowie zur Umsetzung der sicherheitspolitischen Interessen der Union. 9. Laufender Interessensausgleich mit den EU-Partnern zur bestmöglichen Durchsetzung österreichischer Anliegen innerhalb der EU. Entwicklung einer Partnerschaft mit gleichgesinnten Staaten, die durch gemeinsame regionale Interessen verbunden sind (Konzept der Regionalen Partnerschaft). 10. Pflege bilateraler Beziehungen als unverzichtbare Aufgabe der österreichischen Außenpolitik, besonders auch im Hinblick auf die Förderung der wirtschaftlichen Interessen Österreichs. 11. Aktive und solidarische Mitwirkung an der ESVP, die zur Zeit das Ziel verfolgt, die EU mit den nötigen Mitteln und Fähigkeiten sowie mit wirksamen Entscheidungsstrukturen für ziviles und militärisches Krisenmanagement auszustatten. Österreich wird einen angemessenen Beitrag zu den militärischen Planungs- und Fähigkeitszielen der ESVP in entsprechender Quantität und Qualität leisten. 12. Prioritäre Unterstützung allfälliger künftiger Bemühungen, die in Artikel 17 des EU-Vertrages aufgezeigte Möglichkeit einer gemeinsamen europäischen Verteidigung zu verwirklichen. 13. Konsequente Weiterentwicklung der Beziehungen Österreichs zur NATO im Rahmen eines maßgeschneiderten Dialogs. Ausschöpfung der Kooperations- und Dialogmöglichkeiten, die im Rahmen der Partnerschaft für den Frieden geboten werden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen EU und NATO im Sinne einer strategischen Partnerschaft zwischen beiden Organisationen wird als Voraussetzung für einen Erfolg der ESVP angesehen. 14. Der Erweiterungsprozess der NATO wird als ein Beitrag zur Förderung von Sicherheit und Stabilität in Europa begrüßt und liegt auch im sicherheitspolitischen Interesse Österreichs. Der sicherheits- und verteidigungspolitische Nutzen einer NATO- Mitgliedschaft wird von Österreich im Lichte der sicherheitspolitischen Entwicklungen laufend beurteilt und die Beitrittsoption im Auge behalten. Ein Beitritt zur NATO würde nur mit Zustimmung der Bevölkerung (Volksabstimmung) erfolgen. Verteidigungspolitik Österreichs Verteidigungspolitik soll nach folgenden Grundsätzen gestaltet werden: 1. Gewährleistung einer militärischen Verteidigungsfähigkeit, die sich aus der konkreten militärstrategischen Lage ableitet. Ein existenzbedrohender konventioneller militärischer Angriff gegen Österreich ist derzeit nicht abzusehen, während die Fähigkeit punktuellen Angriffen entgegenzutreten ständig zu gewährleisten ist. Dazu gehört die Bereithaltung und Weiterentwicklung aller militärischen Kernfunktionen auf hohem technologischen Niveau in einem operativ durchsetzungsfähigen Kräfteumfang. Bei einer künftigen Änderung der sicherheitspolitischen Lage soll mit diesem Potenzial die Aufwuchsfähigkeit der Streitkräfte sichergestellt werden. Sicherstellung einer ständigen Luftraumüberwachung und Luftraumsicherung im Anlassfall, der Abwehr subkonventioneller Angriffe sowie allfälliger konventioneller Bedrohungen. 2. Entwicklung und Erhaltung der Fähigkeit zur Teilnahme an einer gemeinsamen Verteidigung in adäquater Stärke, das ist aus heutiger Sicht der Umfang eines Divisionsäquivalents. 3. Befähigung des Bundesheeres zur Teilnahme am gesamten Spektrum der Petersbergaufgaben in multinationalem Rahmen bis zum Umfang einer Brigade bzw. eines Brigadeäquivalents. 4. Sicherstellung eines Höchstmaßes an Schutz für Gesundheit und Leben der Truppen und einzelner Soldaten. 5. Herstellung der Interoperabilität für die Durchführung friedensunterstützender Einsätze im Ausland sowie zur Verteidigung Österreichs. 6. Die derzeitigen Rahmenbedingungen erfordern die Abdeckung des gesamten militärischen Aufgabenspektrums, was personell nur durch die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht bewältigt werden kann. Das Anforderungsprofil erfordert aber eine stufenweise Erhöhung des Professionalisierungsgrades und des Freiwilligenanteils. 7. Sicherstellung von Kapazitäten für Assistenzeinsätze zur Hilfeleistung bei Katastrophen, zur Assistenz des BMI im Falle terroristischer Bedrohungen sowie zur sicherheitspolizeilichen Grenzüberwachung und zum Objektschutz. 8. Die Zielsetzungen für die Streitkräfte und deren Zielerreichung sind einem ständigen Überprüfungsprozess zu unterziehen. 9. Österreich soll durch die Möglichkeit von Rüstungskooperationen, vor allem im Bereich der WEAG, Synergieeffekte erzielen, Rüstungsbeschaffungen verbilligen und den Zugang zu neuester Schlüsseltechnologie ermöglichen. 10. Zur Erfüllung der vorgegebenen nationalen und internationalen Aufgaben sind für das Bundesheer die dafür notwendigen budgetären, personellen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen sicherzustellen. 11. Das BMLV soll alle zwei Jahre ein Weißbuch mit einer Zehnjahresperspektive herausgeben, in dem unter Bezugnahme auf die Lage die Aufgabenstellung, der Zustand und die Erfordernisse des ÖBH dargelegt werden. 12. Das BMLV soll Möglichkeiten zu regionalen Kooperationen zur Erzielung von Synergien in verschiedenen Bereichen (wie z.B. CENCOOP oder gemeinsame Rüstungsprojekte etc.) anstreben. 13. Die Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen von PfP sollen ausgeschöpft werden und neben Übungen und Ausbildung auch alle Aspekte der Forschung, insbesondere der sicherheitspolitischen Forschung, umfassen. Innere Sicherheit Österreichs Politik der inneren Sicherheit soll nach folgenden Grundsätzen gestaltet werden: 1. Erfüllung von Aufgaben der inneren Sicherheit auf den Grundsätzen von Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtstaatlichkeit und unter Bedachtnahme auf die gesetzliche Kompetenzverteilung. 2. Wahrung und Weiterentwicklung der inneren Sicherheit, die der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des innerstaatlichen Lebens sowie der individuellen Sicherheit der Menschen dient. 3. Bekämpfung des internationalen Terrorismus, insbesondere durch Intensivierung der innerstaatlichen Zusammenarbeit sowie auf bilateraler und multilateraler Ebene und im Rahmen der EU. Verstärkte Informationsgewinnung auf nationaler Ebene und Intensivierung des Austausches von Informationen mit Partnerländern. 4. Bekämpfung der organisierten Kriminalität in all ihren Ausprägungen (Menschenhandel und Schlepperei, Waffen-, Drogenhandel, Geldwäsche etc.) sowohl innerstaatlich als auch durch internationale Zusammenarbeit, insbesondere auch mit mittel- und osteuropäischen Staaten und mit Russland. 5. Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Ziel, der Schlepperei, dem Menschenhandel und der illegalen Migration vorzubeugen. 6. Bereitstellung von Personal und erforderlicher Technik zur Terrorismus- und Kriminalitätsbekämpfung sowie zur Grenzsicherung. 7. Sicherstellung des wirksamen Schutzes des österreichischen Teils der EU-Außengrenze und verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten. 8. Verstärkter Informationsaustausch über Migration auf Ebene der Europäischen Union und insbesondere auch mit den USA, Kanada, Australien und Neuseeland. 9. Aktiver Beitrag zur Stärkung der nicht-militärischen Fähigkeiten der EU zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie Teilnahme an internationalen Maßnahmen, die diesem Ziel dienen. 10. Bereitstellung der für das internationale zivile Krisenmanagement notwendigen Kräfte der Exekutive (Polizei, Gendarmerie) nach Maßgabe der Möglichkeiten, insbesondere der budgetmäßigen Bedeckung, inklusive der erforderlichen Ausbildung und Rahmenbedingungen für deren Einsatz sowie von Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten für lokale Polizeikräfte aus Krisenregionen. 11. Vorbereitung, Schulung und gegebenenfalls Entsendung von zivilen Spezialisten (Verwaltungsbeamte, Richter, Staatsanwälte usw.) im Rahmen des internationalen zivilen Krisenmanagements zur Unterstützung der Herstellung rechtsstaatlicher und demokratischer Verhältnisse. 12. Sicherstellung der Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen des Bundes mit den Katastrophenschutzbehörden der Länder sowie den Einsatzorganisationen auf der Grundlage bestehender gesetzlicher Bestimmungen (Staatliches Katastrophenschutzmanagement). 13. Intensivierung und Optimierung der Ausbildung und des Erfahrungsaustausches auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere zur Prävention und Bekämpfung des Terrorismus, der international organisierten Kriminalität und der illegalen Migration sowie im Hinblick auf den umfassenden Katastrophenschutz. 14. Verstärkte Information der Bevölkerung über Selbstschutzmaßnahmen und Optimierung der Warnsysteme. 15. Unterstützung der Bestrebungen in der EU zur Verwirklichung einer gemeinsamen Migrationspolitik unter Wahrung der besonderen nationalen Interessen der Mitglieder und des Prinzips der Lastenteilung. Teilstrategien Die Verwirklichung der österreichischen Sicherheitspolitik im Rahmen einer umfassenden Sicherheitsvorsorge beruht auf einem systematischen Zusammenwirken verschiedener Bereiche der Politik auf Basis entsprechender Teilstrategien. Der Nationalrat ersucht daher die Bundesregierung, auf Grundlage der vorliegenden Empfehlungen zur Sicherheits- und Verteidigungspolitik für alle sicherheitspolitisch relevanten Bereiche Teilstrategien auszuarbeiten. Die Teilstrategien sollen insbesondere jene Maßnahmen enthalten, die zur Umsetzung der Empfehlungen erforderlich sind. Diese Teilstrategien sollen entsprechend den internationalen Rahmenbedingungen laufend überprüft, koordiniert und gegebenenfalls angepasst werden. Die Teilstrategien sollen sich insbesondere auf die Bereiche Außenpolitik, Verteidigungspolitik sowie Innere Sicherheit beziehen. Darüber hinaus sollen auch Teilstrategien zu den Bereichen Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Verkehrs-, Infrastruktur- und Finanzpolitik sowie zur Bildungs- und Informationspolitik ausgearbeitet werden. (red)