Wien - Die Finanzverhandlungen zwischen Bund und Ländern für die Verländerung der Bundesstraßen sind abgeschlossen. 7,190 Milliarden Schilling (523 Mill. Euro) jährlich werden die Bundesländer in den Jahren 2002 und 2003 vom Bund übertragen erhalten, wobei die Länder die Aufteilung unter sich vornehmen werden. Ab 2004 wird der Betrag für die folgenden Jahre auf 7,440 Milliarden S (541 Mill. Euro) erhöht, ab 2008 wird er 7,5 Milliarden (545 Mill. Euro) ausmachen. Das erklärte am Sonntag ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Helmut Kukacka in einer Aussendung. Die Verländerung der Bundesstraßen wird im Rahmen einer Novelle des so genannten "Zweckzuschussgesetzes" vorgenommen, in dem die entsprechenden Novellen des Bundesstraßengesetzes, des Bundesstraßen-Finanzierungsgesetzes, des ASFINAG-Gesetzes und der StVO enthalten sein werden. Organisation Alle Bundesstraßen - Ausnahmen sind Schnellstraßen und Autobahnen - werden an die Bundesländer übertragen. Straßenmeistereien und Straßenpersonal gehen je nach Straßentyp an die Länder bzw. an die ASFINAG, bisher unbebaute Straßengrundstücke, die für den Straßenbau nicht benötigt werden, werden zum Verkauf an die ASFINAG übertragen. Die Strafgelder der bisherigen B-Straßen werden aber beim Bund bleiben. Im Jänner 2002 soll das Gesetz im Nationalrat beschlossen werden und am 1. März in Kraft treten. Mit dieser Verländerung werde auch eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung bewirkt, meint Kukacka. (APA)