Panorama
Die Bundesstraßen sind ab März "verländert"
Ausnahmen sind Schnellstraßen und Autobahnen
Wien - Die Finanzverhandlungen zwischen Bund und Ländern für
die Verländerung der Bundesstraßen sind abgeschlossen. 7,190
Milliarden Schilling (523 Mill. Euro) jährlich werden die
Bundesländer in den Jahren 2002 und 2003 vom Bund übertragen
erhalten, wobei die Länder die Aufteilung unter sich vornehmen
werden. Ab 2004 wird der Betrag für die folgenden Jahre auf 7,440
Milliarden S (541 Mill. Euro) erhöht, ab 2008 wird er 7,5 Milliarden
(545 Mill. Euro) ausmachen. Das erklärte am Sonntag
ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Helmut Kukacka in einer Aussendung.
Die Verländerung der Bundesstraßen wird im Rahmen einer Novelle
des so genannten "Zweckzuschussgesetzes" vorgenommen, in dem die
entsprechenden Novellen des Bundesstraßengesetzes, des
Bundesstraßen-Finanzierungsgesetzes, des ASFINAG-Gesetzes und der
StVO enthalten sein werden.
Organisation
Alle Bundesstraßen - Ausnahmen sind Schnellstraßen und Autobahnen
- werden an die Bundesländer übertragen. Straßenmeistereien und
Straßenpersonal gehen je nach Straßentyp an die Länder bzw. an die
ASFINAG, bisher unbebaute Straßengrundstücke, die für den Straßenbau
nicht benötigt werden, werden zum Verkauf an die ASFINAG übertragen.
Die Strafgelder der bisherigen B-Straßen werden aber beim Bund
bleiben.
Im Jänner 2002 soll das Gesetz im Nationalrat beschlossen werden
und am 1. März in Kraft treten. Mit dieser Verländerung werde auch
eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung bewirkt, meint Kukacka.
(APA)