Inland
Bub erhält zweite Mutter
Lesbisches Paar gewinnt Prozess
Wien - An lesbische und schwule Paare habe "der Gesetzgeber wohl nicht gedacht", als er ab 1. Juli 2001 bestimmte, dass auch Stiefväter oder -mütter rechtlich als Pflegeeltern zu betrachten sind, vermutet der Wiener Rechtsanwalt Helmut Graupner. Dem sechsjährigen Sohn einer in lesbischer Partnerschaft lebenden Wienerin habe das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2001, das die Rechte von Stiefeltern stärkt, dennoch eine zweite "vollwertige Pflege- und Stiefmutter" eingebracht. Neben seiner leiblichen Mama.
"Sensationelle Entscheidung"
Die laut Graupner "sensationelle Entscheidung" wurde vor wenigen Tagen vom Bezirksgericht Wien-Donaustadt gefällt. Dieses gab dem Antrag der Kindesmutter statt, ihrer Lebensgefährtin die Obsorge für den Buben teilweise zu übertragen. So sei dem Wohl des Kindes, das seit Jahren von den zwei Lesben gemeinsam aufgezogen wird, am besten gedient, befand der Familienrichter. Den beiden Frauen nimmt der Spruch einen Teil ihrer Sorgen. Sollte der leiblichen Mutter etwas zustoßen, hat die Pflegemutter jetzt das Recht, die Obsorge für den Sohn zu beantragen: Der Bub würde nicht mehr unbedingt dem Vater oder anderen Verwandten zugesprochen. Bei einer Trennung bestünde zwischen Lebensgefährtin und Kind ein Besuchsrecht.
Volle gemeinsame Obsorge nicht zuerkannt
Die volle gemeinsame Obsorge wurde allerdings nicht zuerkannt. Ob das rechtens ist, soll nun das Landesgericht für Zivilrechtssachen prüfen. Sollte die Gleichgeschlechtlichkeit der Elternbeziehung zu Einsprüchen führen, so verweist Graupner auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die "verbietet, die Homosexualität von Elternteilen in Sorgerechtsfällen negativ anzurechnen". (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe 10.12.2001)