Wien - In der laufenden Debatte um schärfere Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose hat die Arbeiterkammer (AK) nun ihren jüngsten Vorschlag eines "Rechtsanspruchs auf Qualifikation" konkretisiert. Gedacht ist das Konzept als Gegenpol zur der von der Arbeitgeberseite geplanten Lockerung des geltenden Berufsschutzes.

So sollten nach Meinung der AK jene durchschnittlich 33.000 Arbeitslose im Jahr, die nach drei Monaten vom Arbeitsmarktservice (AMS) noch nicht auf eine neue Stelle vermittelt wurden oder keine Schulungsmaßnahmen bekommen hätten, einen Rechtsanspruch auf Qualifikationsschritte beim AMS bekommen, sagte AK-Arbeitsmarktexperte Josef Wallner zum STANDARD. Die Kosten für einen derartigen Schritt bezifferte Wallner mit "leistbaren" 800 Mio. S (58,14 Mio. EURO) im Jahr. "Wir treten für eine Politik der Ermöglichung und nicht der einer Bestrafung eines autoritären Staates ein."

Im Wirtschaftsministerium und auf der Arbeitgeberseite stößt der AK-Vorschlag auf wenig Gegenliebe. Die Verankerung eines "harten Rechtsanspruchs" auf Weiterbildung für Arbeitslose sei nicht vorstellbar, so die Reaktion.

Sollte der AK-Vorstoß scheitern, fordert Wallner zumindest "verbindliche" Betreuungspläne der AMS-Berater im täglichen Umgang mit Arbeitssuchenden. Bei Ablehnung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen seitens des AMS müsste dann ein Bescheid erlassen werden und die Betroffenen könnten gegen diesen Bescheid berufen. Der heute gültige Berufungsweg ist zuerst die jeweilige AMS-Landesgeschäftsstelle als erste Instanz und danach der Verwaltungsgerichtshof.

(Michel Bachner, Der Standard, Printausgabe, 10.11.2001)