Österreich
1.000 Schilling Strafe für Reklame hinterm Scheibenwischer
Verwaltungsgerichtshof bestätigt Bestrafung
Wien/Linz - Firmen und auch Vereine, die Reklamematerial
oder andere Informationen - etwa jetzt in der Vorweihnachtszeit -
hinter den Scheibenwischern von parkenden Autos anbringen, riskieren
erhebliche Geldstrafen. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte in
einem kürzlich ergangenen Erkenntnis, dass dies nach der
Straßenverkehrsordnung verboten ist. Der "Übeltäter" - ein Firmenchef
- musste 1.000 S (72,7 Euro) zahlen.
Es geht um den Paragrafen 82 der Straßenverkehrsordnung, der
verhindern soll, dass die Straße zu "verkehrsfremden Zwecken" benützt
wird. Ein Wiener Geschäftsmann war in diesem Zusammenhang zu 1.000
Schilling Strafe verurteilt worden, weil seine Mitarbeiter in der
Vorweihnachtszeit 1999 bei geparkten Autos Reklamezettel hinter die
Scheibenwischer gesteckt hatten. Der Mann berief gegen die Strafe,
die Causa ging bis zum Verwaltungsgerichtshof, der kürzlich die
Beschwerde des "Zettel-Sünders" abwies.
Der Verwaltungsgerichtshof qualifizierte das Anbringen von
Reklamematerial an parkenden Autos eindeutig als "verkehrsfremde
Benützung der Straße im Sinne des Paragrafen 82 der
Straßenverkehrsordnung". Dies gelte auch dann, wenn ein Firmenchef
nicht selbst die Zettel verteilt sondern dies durch Mitarbeiter
erledigen lässt.
Ohne Belang sei es laut VwGH, von wem eine diesbezügliche Anzeige
komme, entweder von einem Exekutivebeamten, der den illegalen
"Reklamefeldzug" bemerkt, oder auch von einem Autofahrer, der sich
darüber ärgert.
Geschäftsleute, aber auch Verantwortliche von Vereinen, könnten
sich - so die Behörden - nicht darauf ausreden, sie hätten keine
Ahnung davon gehabt, dass es verboten ist, parkende Autos als
"Werbeträger" zu verwenden. "Bei den Bewilligungen für das Verteilen
von Flugblättern wird ausdrücklich auf den Paragrafen 82 der
Straßenverkehrsordnung hingewiesen", so beispielsweise ein Sprecher
des Magistrates Linz. Übrigens gibt es auch in Linz jedes Jahr
mehrere Fälle, in denen Strafen für das unerlaubte Anbringen von
Werbematerial hinter den Scheibenwischern verhängt werden.
"Ersttäter" kommen mit 1.000 Schilling davon, bei "Wiederholung" wird
die Sache empfindlich teurer.
(APA)