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Foto: APA/Robert Jaeger
Justizminister Böhmdorfer sprach ein Machtwort im Fall der Jet2Web-Weihnachtsaktion. Der Provider muss die Werbung auf Druck des VKI, der eine Verbandsklage samt Antrag auf eine einstweilige Verfügung einbrachte, einstellen. Am Montag wurde ein entsprechender Unterlassungsvergleich geschlossen. Irreführende Werbung Durch den Unterlassungsvergleich wird die Werbekampagne, die inhaltlich in zwei Punkten irreführend und zu vielen Beschwerden führte, grundlegend umgestellt, so Jet2Web. Der Provider bewarb im Rahmen einer Weihnachtsaktion das Produkt Aon-Speed - einen ADSL Internetzugang - damit, dass dieser Zugang nur (ab) ATS 199,-- (Euro 14,46) im Monat koste und sowohl ein "unbeschränktes Surfvergnügen" als auch "kein Downloadlimit" biete. "Nebenkosten" nicht angeführt Tatsächlich sind neben den beworbenen ATS 199,-- (Euro 14,46) noch ATS 159,-- (Euro 11,55) für die ADSL Zugangsleistung zu bezahlen und nochmals ATS 220,-- (Euro 15,99) für die Telefon-Grundgebühr. Insgesamt kostet das Paket also nicht ATS 199,-- (Euro 14,46) sondern mindestens ATS 578,-- (Euro 42,00). Weiters entpuppte sich das "unbeschränkte Surfvergnügen" ohne "Downloadlimit" als 30 Stundenlimitierung, für jede weitere Minute muss extra in die Tasche gegriffen werden.(red)