Justizminister Böhmdorfer sprach ein Machtwort im Fall der Jet2Web-Weihnachtsaktion. Der Provider muss die Werbung auf Druck des VKI, der eine Verbandsklage samt Antrag
auf eine einstweilige Verfügung einbrachte, einstellen. Am Montag wurde ein entsprechender Unterlassungsvergleich geschlossen.
Irreführende Werbung
Durch den Unterlassungsvergleich wird die Werbekampagne, die inhaltlich in zwei Punkten irreführend und zu vielen Beschwerden führte, grundlegend umgestellt, so Jet2Web. Der Provider bewarb im Rahmen einer Weihnachtsaktion das
Produkt Aon-Speed - einen ADSL Internetzugang - damit, dass dieser
Zugang nur (ab) ATS 199,-- (Euro 14,46) im Monat koste und sowohl ein
"unbeschränktes Surfvergnügen" als auch "kein Downloadlimit" biete.
"Nebenkosten" nicht angeführt
Tatsächlich sind neben den beworbenen ATS 199,-- (Euro 14,46) noch
ATS 159,-- (Euro 11,55) für die ADSL Zugangsleistung zu bezahlen und
nochmals ATS 220,-- (Euro 15,99) für die Telefon-Grundgebühr.
Insgesamt kostet das Paket also nicht ATS 199,-- (Euro 14,46) sondern
mindestens ATS 578,-- (Euro 42,00). Weiters entpuppte sich das
"unbeschränkte Surfvergnügen" ohne "Downloadlimit" als 30
Stundenlimitierung, für jede weitere Minute muss extra in die Tasche
gegriffen werden.(red)