Inland
Salzburger wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt
Zu drei Jahren Freiheitsstrafe - Urteil noch nicht rechtskräftig
Salzburg - Der 40-jährige Salzburger Günther Reinthaler
wurde am Montagnachmittag wegen nationalsozialistischer
Wiederbetätigung zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe
verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl
Staatsanwalt Hubert Maringgele als auch Verteidiger Utho Hosp legten
Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Die Staatsanwaltschaft hat Reinthaler in einer 150-seitigen
Anklageschrift vorgeworfen, von November 1997 bis April 2001
nationalsozialistisches Propaganda-Material verbreitet, sich mit
Gleichgesinnten getroffen, antisemitisch geäußert und Ausländerhetze
betrieben zu haben. Einschlägige CDs, Bücher und Zeitschriften wurden
in seiner Wohnung gefunden.
Sieben der insgesamt acht Geschworenen fanden Reinthaler schuldig
im Sinne der Anklage. "Erschwerend galt eine einschlägige Vorstrafe,
der rasche Rückfall, der lange Tatzeitraum und die Tatsache, dass er
sein deliktisches Verhalten fortgesetzt hat", erklärte Richter Peter
Reifenberger. Der selbst ernannte Gaubeauftragte für Salzburg und
Oberösterreich war bereits vor acht Jahren wegen
nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden
und musste damals eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs
Monaten verbüßen. (APA)