Das Phänomen kennt jeder Wandersmann: Geht es einmal bergab, fangen bald auch die Knie an zu schnackeln. Besonders dann natürlich, wenn der Rucksack, den man dabei schleppen muss, groß ist und schwer. Das Land Burgenland scheint zurzeit genau diese grundlegende Wanderererfahrung zu machen. Die so staatsmännisch vorgetragene Absicht, gerichtlich die Frage klären zu lassen, ob die Haftungsbeschränkung für Bankprüfer verfassungswidrig sei, ist durch den Beschluss der Hauptversammlung der Bank Burgenland, die zu mehr als 90 Prozent im Landeseigentum steht, so verwaschen worden, dass man diesen, ein wenig zynisch formuliert, nur als das Gegenteil der Eigentümerabsicht interpretieren kann. Ein paar juristisch-ökonomische Überlegungen von Anwälten der Kleinaktionäre scheinen genügt zu haben, den forschen Schritt der Landesregierung zu hemmen. Ganz so, als wäre der augenfällige Eindruck, die Anwälte argumentierten nicht nur im Sinne, sondern im Auftrag der klagsbedrohten Prüfkanzleien, eine Gewissheit und die Hauptversammlung damit schon ein Vorgeschmack auf den Prozess. Das zeichnet idealtypisch das Grundproblem der Bank nach, seit sich in ihr Hypo und Eisenstädter Bank - und damit öffentlicher Auftrag und Verpflichtung zum kommerziellen Wirtschaften - fusioniert haben. Am Spagat öffentlich-rechtlicher Dienstleistungen inklusive aller möglichen Interventionen und Gewinnorientierung ging das Institut zugrunde. Das Land Burgenland muss nun ein politisches Interesse haben, die Haftungsfrage oder unzureichende Gesetze zu hinterfragen. Der gewinnorientierte Bankeigner darf sich einen finanziell so riskanten Prozess nicht leisten. So gesehen ist der Beschluss ein Hilferuf: Klärt endlich die Ausrichtung der Bank! (DER STANDARD, Printausgabe 11.12.2001)