Steirischer Landtag erschwert Aufstellen von Handy-Masten
Baugesetz-Novelle bringt Anhörung im Bauland - Für Grüne nur "psychologische Entlastungsfunktion"
Redaktion
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Mit einer Novelle des Baugesetzes, die am Dienstag im Steiermärkischen Landtag auf der Tagesordnung stand, will die Steiermark - wie schon Kärnten und das Burgenland - dem Wildwuchs an Handymasten für die Mobiltelefonie beikommen. Künftig wird es in verbautem Gebiet eine Bewilligungspflicht und eine Anhörung der Anrainer geben.
Im Gegensatz zu den beschlossenen bzw. in Vorbereitung befindlichen baurechtlichen Vorschriften in anderen Bundesländern probiert man es in der Steiermark mit einer Zweiteilung: Nur für Sendeanlagen, die in Baulandkategorien fallen, sind vom Betreiber die Unterschriften aller anrainenden Grundeigentümer einzuholen, ansonsten ein Baubewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die näheren Nachbarn erhalten dann die Möglichkeit, sich im Verfahren mündlich oder schriftlich zu äußern. Für Anlagen im Freiland gilt diese Bestimmung nicht; d.h., dort ist wie bisher kein Verfahren notwendig.
"Lenkungseffekt" erhofft
Seitens der ÖVP erhofft man sich von der Novelle einen "Lenkungseffekt" vom Bau- ins Freiland, wenngleich man sich des Umstandes bewusst ist, dass dies zu Lasten des Natur- und Landschaftsschutzes geht. "Wir erhoffen uns insgesamt eine vorsichtigere Standortwahl", begründet Ernst Gödl, der auf die beschränkten Möglichkeiten des Landesgesetzgebers verweist. Den gesundheitlichen Bedenken könne nur im Telekommunikationsgesetz des Bundes Rechnung getragen werden. Eine diesbezügliche Aufforderung aller Landtagsparteien, dahingehend aktiv zu werden und auch Grenzwerte zu verordnen, sei bereits an die Bundesregierung ergangen.
"Psychologische Entlastungsfunktion"
Die SPÖ reklamierte im Landtag die Initiative für die Einbindung der betroffenen Wohnbevölkerung für sich. Den Grünen, die als einzige Fraktion gegen die Novelle waren, ist diese Regelung zu wenig weitgehend: Sie forderten eine verbindliche Parteienstellung für die Betroffenen und sprachen der nunmehrigen Änderung lediglich eine "psychologische Entlastungsfunktion" zu.(APA)
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