EU-Minister beschlossen Rahmen für ForschungsförderungBrüssel - Die Forschungsminister der 15 EU-Länder haben sich auf den finanziellen Rahmen für dieForschungsförderung in der Union bis 2006 geeinigt. 17,5 Mrd. Euro (241 Mrd. S) soll es im "6. Rahmenprogramm" für vier Jahre geben,davon 200 bis 300 Millionen Euro für die Stammzellenforschung, so die Einigung der Minister. Die EU-Kommission sieht sich durch demKompromiss, zu dem im Frühjahr noch einmal das EU-Parlament Stellung beziehen muss, ermächtigt, Forschung an embryonalenStammzellen unter bestimmten Bedingungen zu finanzieren. Die Minister strichen jede Spezifizierung aus dem Text, welche Art von Stammzellenforschung erlaubt werden soll, betont man imösterreichischen Bildungsministerium. Österreich wolle keinesfalls, dass mit EU-Mitteln Forschung an embryonalen Stammzellen finanziertwerde, Forschungsarbeiten, die in Österreich verboten sind. Die EU-Kommission interpretiert das Fehlen jeder Spezifizierung allerdings so, dass sie im Rahmen ihrer eigenen Vorgaben Forschung anembryonalen Stammzellen finanzieren kann - und wird, sagte Andrea Dahmen, Sprecherin von EU-Forschungskommissar Philippe Busquin,am Dienstag. Die Beschränkungen seien, dass nur "überschüssige" Embryonen aus der in-vitro Fertilisation undEmbryonen aus Abtreibungen verwendet werden dürfen und Projekte aus Ländern eingereicht werden müssen, in denen diese Forschungerlaubt ist. Außerdem müssten überhaupt erst einschlägige Projekte eingereicht werden, erinnerte sie. Keinesfalls finanziert werde dasreproduktive Klonen von Menschen, Eingriffe in die Keimbahn oder die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken. Österreichische Labors blieben von EU-Mitteln ausgeschlossen, so weit die österreichische Rechtslage die Forschung an embryonalenStammzellen verbietet. Allerdings könnten sich Österreicher im Rahmen von grenzüberschreitenden Projekten an der Forschung in anderenMitgliedsländern beteiligen, erläuterte Dahmen. Die deutsche Grüne EU-Abgeordneten Hiltrud Breyer wies ebenfalls am Dienstag in einerAussendung darauf hin, dass mit dem gestrigen Kompromiss "Embryonenforschung in der EU salonfähig gemacht wird. Durch die Hintertür istsomit auch Embryonenforschung in Deutschland möglich, insbesondere durch europäische Verbundprojekte". In Deutschland istEmbryonenforschung unter Strafe gestellt, erinnerte sie. Ergänzungsvorschlag Deutschland hat am gestrigen EU-Rat einen Ergänzungsvorschlag abgegeben, wonach "bis zu einer Verständigung auf europäischer Ebene"Forschungsarbeiten an überzähligen Embryonen nicht finanziert werden sollten, obwohl die gestrige Einigung der Minister die Durchführungvon Forschungsarbeiten an überzähligen Embryonen in denjenigen Mitgliedstaaten zulasse, in denen dies erlaubt sei. Dieser Forderung habensich Österreich und Italien angeschlossen, was aber nicht reichte, um den Text allgemein gültig zu machen. Alle eingereichten Projekte, die Embryonenforschung betreffen, werden von einem wissenschaftlichen Ausschuss auf die technischeDurchführung und von einem Ethik-Ausschuss auf ethische Aspekte geprüft, betont Dahmen. Im gestrigen Kompromiss wurde weiters nocheinmal festgehalten, dass bei der Forschung alle einschlägigen internationalen Bestimmungen wie beispielsweise dieMenschenrechtskonvention einzuhalten sind Wenn einmal das Rahmenprogramm von EU-Rat und EU-Parlament beschlossen ist, obliegt es der EU-Kommission die Detailprogramme zugenehmigen und die Mittel zu vergeben, erinnerte Dahmen. (APA)