Berlin - Vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht ist am Dienstag das Berufungsverfahren um das Vermögen der ehemaligen Ostberliner-Außenhandelsfirma Novum mit dem vierten Verhandlungstag fortgesetzt worden. Bei dem Verfahren geht es um die Frage, ob die österreichische Alleingesellschafterin der Firma Novum, Rudolfine Steindling, zu DDR-Zeiten als Treuhänderin für die KPÖ oder für die SED tätig gewesen ist. Nach Ausgang des Verfahrens fällt das auf bis zu 500 Millionen Mark (256 Mill. Euro/3,52 Mrd. S) geschätzte Vermögen an die KPÖ oder an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderausgaben (BvS) fallen. Ein Gericht erster Instanz hat bereits zugunsten der KPÖ entschieden, die BvS legte jedoch Berufung ein. Am vierten Verhandlungstag wurde der Prozess mit der Einvernahme der Zeugen fortgesetzt. Vor das Gericht traten ehemalige Mitarbeiter des SED-Wirtschaftsbetriebs Zentrag, die zu dem Verbleib und dem Inhalt der Akte über "Novum" aussagen sollten. Die Zeugen waren schon einmal in erster Instanz gehört worden. Die BvS hatte in der Zwischenzeit jedoch Anschuldigungen über Aktenmanipulationen und Zeugenbeeinflussung vorgebracht. Suche nach dem Aktenordner Nach der Aussage einer ehemaligen Mitarbeiterin der Rechtsabteilung von Zentrag, habe ihr damaliger Vorgesetzter Anfang der neunziger Jahre von ihr verlangt, ihm einen Aktenordner auszuhändigen, von dem sie wusste, dass er Gesellschafterakten beinhaltete, einschließlich Unterlagen über "Novum". Der Vorgesetzte begründete seine Forderung dadurch, der Aktenordner werde von einem der Generaldirektoren (Geschäftsführer), Herrn Windecker, gebraucht. Näheres über den Inhalt der Akte kannte die Zeugin laut eigener Aussage nicht, obwohl sie selbst die betreffenden Unterlagen zusammengeheftet hatte. Bei den Gesellschafterakten ging es normaler Weise um Treuhandurkunden, notarielle Beglaubigungen und ähnliche Papiere; ob darin auch ein Gesellschaftsvertrag enthalten war, blieb unklar. Auch sei im nachhinein kein Inhaltsverzeichnis des betreffenden Aktenordners gefunden worden, obwohl üblicherweise solche Verzeichnisse für jeden Ordner ausgestellt wurden. Nach dem Ordner hatte auch die Staatsanwaltschaft 1992 vergeblich versucht. Das Verfahren zu "Novum" wird am Freitag fortgesetzt. Es soll dies der letzte der anberaumten Verhandlungstage sein, es ist jedoch anzunehmen, dass der Prozess länger dauern wird. (APA)