Wien - Der Verfassungsgerichtshof wird am Donnerstag über die Rechtmäßigkeit der Rückvergütung der Energieabgabe entscheiden. Der Spruch könnte spürbare Auswirkungen auf das Bundesbudget haben. Bisher können Unternehmen in Österreich, die nachweislich "körperliche Sachen" produzieren, eine Ruckvergütung in Anspruch nehmen. Beschwerde Dagegen läuft nun seit 1997 eine Beschwerde. Juristen zufolge könnte der Verfassungsgerichtshof entweder feststellen, dass die Rückvergütung eine unzulässige Beihilfe des Staates ist, und sie untersagen. Oder er könnte sie auch auf "nicht körperliche Sachen produzierende" Unternehmen - also etwa Dienstleister - ausdehnen, um die Ungleichbehandlung zu beseitigen. In ersterem Fall würde den Unternehmen eine nicht näher bezifferte "Schilling-Milliardensumme" entgehen, im zweiten Fall käme der Finanzminister in arge Geldnöte, meinen namhafte Experten. (mimo, DER STANDARD, Printausgabe 13.12.2001)