Wien - Österreichs Versicherungen bekommen noch für die Bilanzen des Geschäftsjahres 2001 gelockerte Bewertungsvorschriften. Mit einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) soll den Assekuranzen erlaubt werden, auf Kapitalanlagen, die bisher zwingend nach den strengen Niederstwertprinzip zu bilanzieren waren (Investmentfonds, Aktien, Beteiligungen etc.) wahlweise die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden. Dies bedeutet, dass solche Kapitalanlagen, sofern sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen sollen und damit als Anlagevermögen zu klassifizieren sind, nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet werden können. (APA)