Wirtschaft
Versicherungen: Noch heuer gelockerte Bewertungsvorschriften für Kapitalanlagen
Wien - Österreichs Versicherungen bekommen noch für die
Bilanzen des Geschäftsjahres 2001 gelockerte Bewertungsvorschriften.
Mit einer Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) soll den
Assekuranzen erlaubt werden, auf Kapitalanlagen, die bisher zwingend
nach den strengen Niederstwertprinzip zu bilanzieren waren
(Investmentfonds, Aktien, Beteiligungen etc.) wahlweise die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) anzuwenden. Dies bedeutet,
dass solche Kapitalanlagen, sofern sie dauernd dem Geschäftsbetrieb
dienen sollen und damit als Anlagevermögen zu klassifizieren sind,
nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet werden können.
(APA)