Wien
Wiener Landtag im Hundstrümmerl-Diskurs
"Ungerechtfertigtes Absetzen von Hundekot" kann bis zu 10.000 Schilling kosten
Wien - Nach einem kurzen Gedenken an den verstorbenen ÖGB-
und Nationalratspräsidenten Anton Benya, widmete sich die letzte Wiener Landtagssitzung dieses Jahres einem heißen Thema: dem "ungerechtfertigten Absetzen von Hundekot".Strafe bis zu 10.000 Schilling
Der VP-Abgeordnete Rudolf Klucsarits wollte von Umweltstadträtin
Isabella Kossina (S) wissen, ob sich diese für einen
landesrechtlichen Hundstrümmerl-Entsorgungszwang von Gehwegen
einsetzen werde. Für Kossina ist das nicht notwendig, da die Gehsteig-Reinhaltung in der Straßenverkehrsordnung geregelt ist. Wer die Exkremente seines vierbeinigen Lieblings nicht entfernt, kann laut Kossina von der Polizei mit bis zu 10.000 Schilling (727 Euro)
abgestraft werden.
Übliche Strafe von 300 Schilling
Kossina zählte noch weitere Gesetze und Verordnungen auf, die das
Absetzen von Hundekot zumindest theoretisch zu einem regelrechten
legistischen Spießrutenlauf für jeden bellenden Vierbeiner macht: So
komme etwa das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz (bei
Spielplätzen und Sandkisten, Höchststrafe 100.000 S/7.267 Euro) die
Wiener Grünanlagenverordnung und die Reinhalteverordnung für
Privatgrundstücke zur Anwendung. De facto seien aber in der
Vergangenheit nur 15 Prozent aller abgemahnten Hundehalter mit je 300
S (21,8 Euro) bestraft worden, musste die Stadträtin einräumen.
8.000 Tonnen Exkremente jährlich
Sie werde sich für eine Lösung der Hundekot-Problematik - es geht
um rund 8.000 Tonnen an Exkrementen pro Jahr - weiter einsetzen,
betonte Kossina. Dabei müsse man bedenken, dass Wien eine "Stadt der
Hunde" sei und die rund 50.000 Tiere "eine wesentliche Kompetenz im
Sozialbereich" hätten.
Neue Lösungsmöglichkeiten will Kossina in
einem "Hundemediationsverfahren" finden. Dabei soll etwa eine
Ausweitung der Hundekotsackerlautomaten diskutiert werden. Eine
Zweckbindung der Hundesteuer für die "Hauferl"-Entfernung lehnte
Kossina ab.
Auch ein weiteres Hunde-Thema steht auf der Tagesordnung des
Landtags: Es wird eine Änderung des Tierschutz- und Tierhaltegesetzes
beschlossen. Unter anderem soll die Maulkorbpflicht und der
Leinenzwang strenger gehandhabt werden. (APA)