Wien - Völlig überraschend haben die Regierungsfraktionen am Donnerstag im Nationalrat ein Änderung im Pensionsrecht zur Abstimmung gebracht. Im Rahmen der Debatte zum neuen Sanitätergesetz und zu einer ASVG-Änderung, mit der freiwillige Sanitäter in die allgemeine Unfallversicherung einbezogen werden, haben FPÖ und ÖVP den Abänderungsantrag zum Pensionsanpassungsfaktor eingebracht. Die Opposition übte heftige Kritik. Die Grünen sprachen von einem Missbrauch der Geschäftsordnung, die SPÖ von einem Skandal.Haupt: "Endlich Rechtssicherheit" Sozialminister Herbert Haupt (F) verteidigte das Vorgehen. Es werde damit Rechtssicherheit geschaffen. "Diese Rechtsgrundlage wird für die Pensionisten eine Beruhigung bringen", meinte der Minister. Mit der Gesetzesänderung wird klargestellt, dass der Sozialminister bei der Pensionserhöhung lediglich hinsichtlich des maximalen Gesamtvolumens der Aufwendungen für Einmalzahlungen eingeschränkt ist, nicht aber in der Ausgestaltung ihres individuellen Ausmaßes. Dieses soll nach sozialen Gesichtspunkten in unterschiedlicher Höhe festgelegt werden können. SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures meinte im Plenum, "der Schröpfkurs der Regierung kennt kein Ende". Es sei ein "Skandal", dass den zwei Millionen Pensionisten "ganz am Rande der Debatte zum Sanitätergesetz wieder 1,6 Milliarden Schilling weggenommen werden". Der Chef des SPÖ-Pensionistenverbandes, Karl Blecha, sprach in einer Aussendung von einem "Eklat". Mit dem Antrag wolle die Regierung "ihre eigenen Gesetzwidrigkeiten bei den Pensionen" sanieren. Blecha: "Mit dem Sanierungsantrag gibt die Regierung zu, dass sie gesetzeswidrig gehandelt hat und will nun offensichtlich einer Klage beim Verfassungsgerichtshof zuvorkommen." In dem Antrag von ÖVP und FPÖ gehe es darum, "dass angebliche 'Übergenüsse' des Jahres 2000 einen Abzug für die kommende Pensionsanpassung legitimieren sollen." (APA)