Wien - Die 60 Rinder in Groß Höbarten 11 haben noch einige Tage Galgenfrist. Obwohl der Referenztest aus Weybridge/England einer Kuh von diesem Hof am Donnerstag endgültig BSE attestierte, wollen die Behörden auch noch den zweiten Gegentest aus Bern (Schweiz) abwarten. Erst dann sollen die Tiere von dem niederösterreichischen BSE-Hof gekeult werden.Umfassende Dokumentation? Nein danke! Im Nationalrat lehnten die Regierungsfraktionen am Donnerstag unterdessen einen Entschließungsantrag der Grünen ab. Darin wurde unter anderem gefordert, den ersten Rinderwahnfall umfassend zu dokumentieren - insbesondere seien "die Herkunft des betroffenen Tieres, sämtliche Details der Betriebserhebung des landwirtschaftlichen, sowie des Schlachtberiebes anzugeben". Die Grünen verlangten auch - wie in Deutschland bereits durchgeführt - BSE-Untersuchungen für Rinder zwischen 24 und 30 Monaten (ab diesem Alter sind die Tests verpflichtend). Keine Verfehlung Im niederösterreichischen Landtag indes gab Agrarlandesrat Josef Plank (VP) Auskunft zum Vorgehen im BSE-Fall: Der betroffene Betrieb sei ausreichend kontrolliert worden, Versäumnisse habe es hier nicht gegeben. Auch sei dem Landwirt keine Verfehlung anzulasten. Es werde in vollem Umfang Entschädigung geleistet, der Bauer werde bald mit der Rinderhaltung weiter machen können. Der Landesrat verwies weiters darauf, dass bisher in Österreich 217.970 Tiere auf BSE getestet wurden, 34.000 Rinder davon in Niederösterreich. Als vertrauensbildende Maßnahmen sollen laut Plank nun die flächendeckende Weiterführung der Kontrollen und die intensive Information der Bevölkerung wirken. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 15.12.2001)