Wien - Das Handelsgericht Wien hat im Rechtsstreit um den geplanten Verkauf von Bundeswohnungen eine einstweilige Verfügung gegen die bundeseigene Bauen und Wohnen Gesellschaft (Buwog) erlassen. Die Arbeiterkammer (AK) hatte gegen mehrere Formulierungen im Einladungsschreiben zum Wohnungskauf geklagt und Recht bekommen. Einige Klauseln seien rechtswidrig und dürften nicht mehr verwendet werden, so die Richter. Eine davon ist der von der Buwog verlangte Vorabverzicht kaufwilliger Mieter auf den so genannten "Vermietungsabschlag". Durch diesen kann der Kaufpreis für vermietete Wohnungen um bis zu 20 reduziert werden, da diese einen geringeren Marktwert haben als leer stehende. Auch der "Kostenbeitrag" von 7500 Schilling (545 EURO) für die Preisfestsetzung, den die Wohnungsgesellschaften von kaufwilligen Mietern verlangen wollten, ist vorläufig vom Tisch, die beigefügte Einziehungsermächtigung damit obsolet, so die AK. Das Gericht hob die 25-Prozent-Hürde für die Einleitung des Preisfestsetzungsverfahrens auf. Ein solches hätte laut Buwog nur dann durchgeführt werden müssen, wenn mehr als ein Viertel der Mieter eines Hauses am Kauf interessiert sind. Nach Ansicht des Gerichts reicht dafür aber bereits ein einziger Kaufinteressent. Die AK empfiehlt Kaufwilligen, das Antragsformular trotzdem bis Ende Dezember unterschrieben zu retournieren - allerdings ohne Angabe der Kontonummer für die von der Buwog verlangte Einziehungsermächtigung. (zwi, Der Standard, Printausgabe, 14.12.01)