Kärnten
Büro für Sprachminderheiten: Staatsvertrag umsetzen
Urteile und Gesetze müssen umgesetzt werden
Wien - Das Europäische Büro für
Sprachminderheiten-Österreich (EBLUL) begrüßt in einer Aussendung das
Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, wonach zweisprachige
Ortstafeln bereits ab 10 Prozent Minderheitenanteil anzubringen sind.
Die Aussagen des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (F) zum
Erkenntnis des VfGH sind laut Karel Hren, Vorsitzender von
EBLUL-Österreich, ein "direkter Angriff auf den österreichischen
Staatsvertrag". "Der Staatsvertrag und die in ihm festgeschriebenen Grundrechte
der slowenischen Volksgruppe müssen respektiert werden", so Hren, und
weißt außerdem darauf hin, dass der österreichische Staatsvertrag ein
völkerrechtliches Dokument ist, das von den Alliierten und vielen
anderen Staaten unterzeichnet worden ist. "Urteile von Gerichten und
Gesetze müssen in einem Rechtsstaat beachtet und umgesetzt werden.
Alles andere wäre die Dritte Republik", so Hren. (APA)