Geschlechterpolitik
Jordanien: Frauenrechte per königlichem Dekret
König Abdullah II macht Frauenverbänden geringe Zugeständnisse
Amman/Kairo - In Form eines Dekrets hat König Abdullah II. von Jordanien vergangenen Freitag mehrere Regelungen des jordanischen Personenstandsrechts
geändert, die von Frauenverbänden als besonders diskriminierend
eingestuft worden waren. Ein Sprecher des Königshauses teilte in der Hauptstadt Amman mit, dass Männer, die eine Zweitfrau heiraten wollen, künftig vor der zweiten Eheschließung beide Frauen
über die Existenz der jeweils anderen informieren. Im Islam ist es Männern gestattet, die Ehe mit bis zu vier Frauen gleichzeitig einzugehen.
Ehrverbrechen
Weiters soll bei den sogenannten Ehrverbrechen die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern abgeschafft werden. Nach Einschätzung
der jordanischen Frauenverbände reicht dies allein aber nicht aus, um
ernsthaft etwas gegen die in Jordanien immer noch verbreitete Tötung
angeblicher Ehebrecherinnen durch ihre Ehemänner oder männliche
Verwandte zu unterbinden. Internationale Menschenrechtsorganisationen
hatten immer wieder erklärt, die Minimalstrafen, mit denen die Täter
in derartigen Fällen belegt würden, seien als Abschreckung nicht
ausreichend.
Auch das Heiratsmindestalter von Männern und Frauen wurde im Rahmen des königlichen Dekrets angehoben: Mädchen und Jungen müssen nun mindestens 18 Jahre alt sein, um sich vermählen zu können. Das Mindestheiratsalter lag bisher für Mädchen bei 15 und für Jungen bei 16 Jahren. (APA/red)