Amman/Kairo - In Form eines Dekrets hat König Abdullah II. von Jordanien vergangenen Freitag mehrere Regelungen des jordanischen Personenstandsrechts geändert, die von Frauenverbänden als besonders diskriminierend eingestuft worden waren. Ein Sprecher des Königshauses teilte in der Hauptstadt Amman mit, dass Männer, die eine Zweitfrau heiraten wollen, künftig vor der zweiten Eheschließung beide Frauen über die Existenz der jeweils anderen informieren. Im Islam ist es Männern gestattet, die Ehe mit bis zu vier Frauen gleichzeitig einzugehen. Ehrverbrechen Weiters soll bei den sogenannten Ehrverbrechen die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern abgeschafft werden. Nach Einschätzung der jordanischen Frauenverbände reicht dies allein aber nicht aus, um ernsthaft etwas gegen die in Jordanien immer noch verbreitete Tötung angeblicher Ehebrecherinnen durch ihre Ehemänner oder männliche Verwandte zu unterbinden. Internationale Menschenrechtsorganisationen hatten immer wieder erklärt, die Minimalstrafen, mit denen die Täter in derartigen Fällen belegt würden, seien als Abschreckung nicht ausreichend. Auch das Heiratsmindestalter von Männern und Frauen wurde im Rahmen des königlichen Dekrets angehoben: Mädchen und Jungen müssen nun mindestens 18 Jahre alt sein, um sich vermählen zu können. Das Mindestheiratsalter lag bisher für Mädchen bei 15 und für Jungen bei 16 Jahren. (APA/red)