Berlin - Nach den Terroranschlägen vom 11. September inden USA hat der Deutsche Bundestag am Freitag das zweiteSicherheitspaket verabschiedet. Durch das Gesetz werden eine Reihevon Verschärfungen im Pass- und Ausweisungsrecht vorgenommen sowiedie Befugnisse von Polizei und Verfassungsschützern erweitert. DieÄnderungen, denen der Bundesrat am 20. Dezember noch zustimmen muss,sollen bereits am 1. Jänner in Kraft treten. im Folgenden diewichtigsten Punkte:
  • VERFASSUNGSSCHUTZ und BUNDESNACHRICHTENDIENST (BND): Künftigkönnen Verfassungsschutz und BND unter anderem bei Banken undLuftfahrtunternehmen Informationen zu Verdächtigen anfordern. DasBundesamt sowie die Länderbehörden für Verfassungsschutz sollen zudemAuskünfte einholen können, die sich gegen politische Gegner imAusland richten und denen Gewaltanwendung nicht oder nur kaumnachzuweisen sind. Nach fünf Jahren soll der Bundestag entscheiden,ob die Befugnisse verlängert, verändert oder abgeschafft werden.Kritiker befürchten darüber hinaus, dass wegen erweiterterDatenaustausch-Befugnisse das Trennungsgebot zwischen Polizei undNachrichtendiensten aufgeweicht wird.

  • MILITÄRISCHER ABSCHRIMDIENST (MAD): Auch der MAD darf künftigInformationen über Bestrebungen sammeln und auswerten, die sich"gegen das friedliche Zusammenleben der Völker" richten. Ihm wird dasRecht eingeräumt, bei Telekommunikationsdiensten Daten einzuholen.

  • BUNDESKRIMINALAMT (BKA): Die Ermittlungsbefugnisse des BKA werdenerweitert. Gestärkt wird vor allem die Funktion als Zentralstelle;bürokratische Hürden bei der Beschaffung von Informationen werdenabgebaut. So müssen bestimmte Daten nicht mehr über dieLandespolizeien angefordert werden, sondern können direkt beschafftwerden. Ohne Aufforderung ermitteln darf das BKA künftig auch insolchen Fällen, in denen die Tat bundesweit organisiert wurde und inFällen schwerer Kriminalität in Datennetzen.

  • BUNDESGRENZSCHUTZ (BGS): Der BGS soll generell Ausweisekontrollieren dürfen. Bisher war dies nur eingeschränkt möglich.Außerdem wird das Einsatzgebiet von bisher 30 auf 50 Kilometer imGrenzgebiet ausgeweitet.

  • SKY MARSHALS: Für die Sicherheit an Bord von Flugzeugen sollenkünftig bewaffnete BGS-Beamte sorgen. Ausdrücklich bleibt derGebrauch von Schusswaffen dem BGS vorbehalten, privateSicherheitsdienste sollen nicht zum Einsatz kommen.

  • SICHERHEITSÜBERPRÜFUNG: Das Personal an wichtigen Stellen vonFlughäfen und Luftfahrt soll auf seine Zuverlässigkeit überprüftwerden. Auch Beschäftigte an anderen "sicherheitsempfindlichen"Stellen - beispielsweise in Wasser- und Energiewerken oderRundfunkanstalten - sollen stärker überprüft werden.

  • PASS-DATEN: Künftig sollen in Pass und Ausweis so genanntebiometrische Merkmale aufgenommen werden. Ob dies ein Fingerabdruckoder beispielsweise die Iris oder die Form der Hand sein soll, sollnoch vom Bundestag festgelegt werden. Eine bundesweite Referenzdateifür die geplanten biometrischen Elemente ist nicht vorgesehen. DieDatei hatten insbesondere Datenschützer kritisiert.

  • ABSCHIEBUNG UND AUSWEISUNG: Die Gründe für eine Ausweisung werdenerweitert. So können auch Flüchtlinge des Landes verwiesen werden,denen Abschiebeschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zustehenwürde, wenn sie die Sicherheit gefährden oder einer deninternationalen Terrorismus unterstützenden Gruppe angehören. Siekönnen auch dann ausgewiesen werden, wenn "Tatsachen belegen, dassder Ausländer einer terroristischen Vereinigung" angehört. Ein bloßerVerdacht, wie dies einige Bundesländer gefordert hatten, reicht nichtaus.

  • VISA und EINREISE: Bei Ausländern, die ein langfristiges Visumbeantragen, werden künftig Fingerabdrücke genommen. Asylbewerber undInhaber von Duldungen sollen fälschungssichere Ausweise bekommen.Lichtbilder, Fingerabdrücke und Sprachanalysen von Asylbewerbernkönnen bis zu zehn Jahre gespeichert werden.
(APA)