Wer es wissen wollte, der musste es schon bisher wissen: Die Sache mit den "Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur" in Kärnten (und im Burgenland) ist nicht befriedigend gelöst. Laut Artikel 7, Ziffer 3, zweiter Satz des Staatsvertrags müssten sie "sowohl in slowenischer Sprache wie in Deutsch" ausgeschildert werden, wenn dort eine slowenische Minderheit lebt.

Diese Verpflichtung des Staatsvertrages wurde erst jahrelang ignoriert, dann unter Kreisky halbherzig umgesetzt, durch eine Minderheitenfeststellung relativiert. Dass da einiges offen geblieben ist, haben die meisten Kärntner gerne verdrängt. Selbst unter den Angehörigen der Minderheit finden sich viele, die gemeinsam mit der schweigenden Mehrheit die Sache lieber auf sich beruhen lassen wollten.

Bis der Verfassungsgerichtshof festgestellt hat, dass die Regelung, nach der mindestens 25 Prozent der Minderheit angehören müssen, um eine zweisprachige Ortstafel zu rechtfertigen, nicht haltbar ist. Der Kärntner Landeshauptmann hat daraufhin zunächst versucht, das Erkenntnis lächerlich zu machen: Wenn Angehörige der Minderheit Ortstafeln nur zweisprachig erkennen könnten (was die Verfassungsrichter übrigens bestritten haben), müsste man ihre Führerscheine eben auf slowenischsprachiges Gebiet beschränken! Großes Gejohle im nationalen Lager. Also setzte Haider noch eins drauf: Lassen wir doch die Mehrheit über die Minderheitenrechte entscheiden! Noch mehr Gejohle, noch mehr Schenkelklopfen. Dabei wäre es einfach ein Gebot des Anstands, ohne viel Aufhebens mehr slowenischsprachige Tafeln aufzustellen. Und wenn der Anstand nicht reicht, dann gibt es immerhin eine rechtliche Verpflichtung, die die Verfassungsrichter nun eingemahnt haben.

(DER STANDARD, Printausgabe, 15.12.2001)