Das Handelsgericht Wien hat gegen die Verlagsgruppe News eine Einstweilige Verfügung erlassen. Ihr wird die Behauptung untersagt, DER STANDARD habe über Anträge österreichischer Blätter auf Prüfung der Magazinfusion "falsch" und "ohne Recherche" berichtet. Das behaupteten "News" und "tv-media".

Der Gerichtsentscheid über die Verfügung zur STANDARD-Berichterstattung: "In diesen Artikeln war - wahrheitsgemäß - berichtet worden, dass die EU-Kommission aufgrund von Anträgen sieben österreichischer Zeitungsunternehmen mit der ,Magazinfusion' befasst sein werde; nicht jedoch hatten diese Artikel zum Inhalt gehabt, dass die EU-Kommission ein Prüfungsverfahren auch einleiten werde." Auch über die Ablehnung wurde berichtet, betont das Gericht.

Die von der News-Gruppe verbreitete Behauptung falscher Artikel ohne Recherche sei "unrichtig": "Dass diese Tatsachenbehauptung in Wettbewerbsabsicht erfolgte und objektiv geeignet ist, der Klägerin (STANDARD, Anm.) in der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit Nachteile zuzufügen, liegt auf der Hand. Die beantragte Einstweilige Verfügung, die auf keine Einwände der Beklagten stieß, war daher zu erlassen."

News steht es frei, gegen die Entscheidung Rechtsmittel zu ergreifen. (red/DER STANDARD; Print-Ausgabe, 15./16. Dezember 2001)