Ökologie
Regelung für Bio- und konventionelle Landwirtschaft
Gentechnik-Grenzwert für Saatgut mit 0,1 Prozent festgelegt
Wien - Ab Beginn 2002 steht in Österreich ein Gentechnik-Grenzwert für Saatgut zur Verfügung. Dieser legt fest, dass bei einer Erstuntersuchung die Probe gentechnikfrei sein muss. Bei Kontrolluntersuchungen darf eine Verunreinigung laut einer Aussendung von heute, Samstag, nicht mehr als 0,1 Prozent ausmachen. Das gilt einheitlich für konventionelles und Biosaatgut und schafft damit die notwendige Rechtssicherheit, hieß es. Landwirtschafts- und Umweltminister Wilhelm Molterer (V) hat die entsprechende Saatgut-Gentechnik-Verordnung unterzeichnet. Nach intensiver Diskussion habe Österreich eine klare Festlegung zur Absicherung der GVO-Freiheit (GVO steht für gentechnisch veränderte Organismen, Anm.) der landwirtschaftlichen Produktion getroffen, hieß es. Bei der Erstuntersuchung von Saatgut dürfen keine Verunreinigung vorhanden sein und auch in der Folge müssen GVO-Verunreinigungen so gering wie möglich gehalten werden. Der Grenzwert von 0,1 Prozent liege nahe der Nachweisgrenze. Die Gleichbehandlung der Biolandwirtschaft stelle sicher, dass alle gleichermaßen angehalten sind, bei Produktion, Lagerung, Transport und Vertrieb mit der entsprechenden Sorgfalt vorzugehen, führte Molterer weiter aus.
Mit dieser "strengen Regelung nimmt Österreich in der EU eine Vorreiterrolle ein und ist für EU-weite Regelungen sicherlich ein Maßstab", betonte der Minister. Für die Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft liege ein praktikables Modell vor, mit dem sie den Konsumenten Gentechnikfreiheit garantieren könne und gleichzeitig eine klare und enge Grenze ziehe, ab der Verunreinigungen nicht mehr tolerabel sind. (APA)