Laeken - Die EU-Staats- und Regierungschefs haben am Samstag in Laeken eine "Erklärung über die Zukunft der Europäischen Union" (EU) verabschiedet. Sie soll die Grundlage für die nächsten EU-internen Reformen vor der Erweiterung bilden. Erstmals sollen die Reformen nicht mehr ausschließlich von den Regierungen, sondern von einem "Konvent" vorbereitet werden. Ein Auszug aus den wichtigsten Entscheidungen: ZUSAMMENSETZUNG DES KONVENTS: "Neben seinem Präsidenten gehören dem Konvent 15 Vertreter der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten (ein Vertreter pro Mitgliedstaat), 30 Mitglieder der nationalen Parlamente (zwei pro Mitgliedstaat), 16 Mitglieder des Europäischen Parlaments und zwei Vertreter der Kommission an. Die Bewerberländer werden umfassend an den Beratungen des Konvents beteiligt. Sie werden in gleicher Weise wie die Mitgliedstaaten vertreten sein (ein Vertreter der Regierung und zwei Mitglieder des nationalen Parlaments) und an den Beratungen teilnehmen, ohne freilich einen Konsens, der sich zwischen den Mitgliedstaaten abzeichnet, verhindern zu können. Dem PRÄSIDIUM des Konvents gehören der Präsident des Konvents, zwei Vizepräsidenten und neun Mitglieder des Konvents an (die Vertreter aller Regierungen, die während des Konvents den Ratsvorsitz inne haben, zwei Vertreter der nationalen Parlamente, zwei Vertreter der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und zwei Vertreter der Kommission). Als BEOBACHTER werden eingeladen: drei Vertreter des Wirtschafts- und Sozialausschusses zusammen mit drei Vertretern der europäischen Sozialpartner, im Namen des Ausschusses der Regionen sechs Vertreter der Regionen und der Städte und Vertreter der Regionen mit legislativer Befugnis sowie der Europäische Bürgerbeauftragte. Der Präsident des Gerichtshofs und der Präsident des Rechnungshofs können sich auf Einladung des Präsidiums vor dem Konvent äußern. ZEITPLAN: Die Eröffnungssitzung des Konvents findet am 1. März 2002 statt. (...) Die Beratungen werden nach einem Jahr so rechtzeitig abgeschlossen, dass der Präsident des Konvents die Ergebnisse des Konvents dem Europäischen Rat rechtzeitig vorlegen kann. ABSCHLUSSDOKUMENT: Der Konvent prüft die verschiedenen Fragen. Er erstellt ein Abschlussdokument, das entweder verschiedene Optionen oder - im Falle eines Konsenses - Empfehlungen enthalten kann. FORUM: Im Hinblick auf eine umfassende Debatte und die Beteiligung aller Bürger an dieser Debatte steht ein Forum allen Organisationen offen, welche die Zivilgesellschaft repräsentieren (Sozialpartner, Wirtschaftskreise, Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen usw.). Es handelt sich um ein strukturiertes Netz von Organisationen, die regelmäßig über die Arbeiten des Konvents unterrichtet werden. Ihre Beiträge werden in die Debatte einfließen. Dieses Organisationen können nach vom Präsidium festzulegenden Modalitäten zu besonderen Themen gehört oder konsultiert werden. (APA)