Laeken - Die EU ist nun erstmals bereit, die Reaktorsicherheit ausreichend zu beobachten, bewertete Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) die Schlussfolgerungen des EU-Gipfels von Laeken zur Atomsicherheit. Dort heißt es nun, dass sich die Mitgliedsländer verpflichten, einen hohen Sicherheitsstandard zu erhalten. Der Rat insistiert auf der Notwendigkeit, die Sicherheit von AKW zu beobachte. Die nationalen Atomexperten sollen regelmäßige Berichte vorlegen und dabei engen Kontakt mit der EU-Kommission halten. Der Hinweis, dass die EU-Kommission Vorschläge für gemeinsame Standards vorlegen solle, entfiel, nach massiver Kritik "einiger wichtiger Länder, die selber AKW betreiben", wie es Schüssel formulierte. Österreich habe "mit großer Zähigkeit Überzeugungsarbeit geleistet" und "einen ersten Schritt gemacht", müsse aber "noch eine lange Wegstrecke gehen". Schüssel hob hervor, dass der künftige Präsident des Konvents, Valery Giscard d'Estaing, auch zur Zeit der Sanktionen "die österreichische Fahne geachtet" habe. Das habe Österreich nicht vergessen und ihn daher schon früh unterstützt. Ferrero: Autonomiebehörde nicht schwächen Außenministerin Benita Ferrero-Waldner (V) hob noch einmal hervor, dass aus Sicht der EU die Fähigkeit der palästinensischen Behörden zur Bekämpfung des Terrors nicht geschwächt werden dürfe. Sie erinnerte daran, dass sich die EU-Länder an einer internationalen Schutztruppe für die Friedenserhaltung in Afghanistan beteiligen werden. Österreich denke an eine Beteiligung in humanitären Fragen. Griechenland und die Türkei müssten noch über die Details für die Zusammenarbeit zwischen EU und Nato verhandeln. Von den anderen Themen in der Schlusserklärung hob Schüssel unter anderem das EU-Gemeinschaftspatent hervor. Die Binnenmarktminister werden sich am 20. Dezember zu einer Sondersitzung treffen, um doch noch eine Einigung zu erzielen. Lange Diskussionen habe es über die Asyl- und Einwanderungspolitik sowie über eine künftige Grenzpolizei gegeben. Die EU-Kommission soll nun bis 30. April 2002 Vorschläge für ein Asylverfahren und die Familienzusammeführung vorlegen. Der EU-Rat soll über die Definition des Flüchtlingsbegriffes sprechen. EU-Rat und EU-Kommission sollen über "Mechanismen oder Dienste" zur gemeinsamen Kontrolle der Grenzen diskutieren. (APA)