Brüssel - Die Arbeitgeber in der EU müssen zukünftig ihre Beschäftigten vor wichtigen Entscheidungen wie geplanten Massenentlassungen unterrichten und zu Wort kommen lassen. Dies sieht eine Richtlinie vor, die am Montag in Brüssel von der EU-Kommission vorgestellt wurde. Sie gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten und tritt in drei Jahren in Kraft. "Diese Richtlinie bietet einen narrensicheren Schutz der Beschäftigten und kann gleichzeitig auch ein modernes Hilfsmittel für die unternehmerische Tätigkeit sein", sagte die für Arbeit und Soziales zuständige EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou zu dem zwischen EU-Ministerrat und Europäischem Parlament ausgehandelten Kompromiss für die neue Anhörungs-Richtlinie. Wenn ein Unternehmen seine Beschäftigten während des gesamten Prozesses einer Umstrukturierung mit einbeziehe, werde sich diese Loyalität gegenüber seinen Mitarbeitern und seinen Kunden auszahlen, hatte die Kommissarin zu einem früheren Zeitpunkt zu ihrem und jetzt verabschiedeten Kompromiss-Vorschlag gesagt. "Kluge Unternehmer wissen das und handeln bereits danach." Die neue Richtlinie muss nun von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Längere Übergangsfristen wurden kleinen Unternehmen in denjenigen Mitgliedstaaten zugestanden, in denen es keine Tradition einer formalisierten Information und Anhörung in den Unternehmen gibt. Die einzelnen Staaten müssen nun auch Sanktionen festlegen, die Unternehmen davon abhalten, gegen die Anhörungspflicht zu verstoßen, hieß es in Brüssel weiter. (APA)