Wirtschaft
Neue EU-Richtlinie: Unternehmen müssen Beschäftigte anhören
Geltend für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter
Brüssel - Die Arbeitgeber in der EU müssen zukünftig
ihre Beschäftigten vor wichtigen Entscheidungen wie geplanten
Massenentlassungen unterrichten und zu Wort kommen lassen. Dies sieht
eine Richtlinie vor, die am Montag in Brüssel von der EU-Kommission
vorgestellt wurde. Sie gilt für alle Unternehmen mit mehr als 50
Beschäftigten und tritt in drei Jahren in Kraft. "Diese Richtlinie bietet einen narrensicheren Schutz der
Beschäftigten und kann gleichzeitig auch ein modernes Hilfsmittel für
die unternehmerische Tätigkeit sein", sagte die für Arbeit und
Soziales zuständige EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou zu dem
zwischen EU-Ministerrat und Europäischem Parlament ausgehandelten
Kompromiss für die neue Anhörungs-Richtlinie.
Wenn ein Unternehmen seine Beschäftigten während des gesamten
Prozesses einer Umstrukturierung mit einbeziehe, werde sich diese
Loyalität gegenüber seinen Mitarbeitern und seinen Kunden auszahlen,
hatte die Kommissarin zu einem früheren Zeitpunkt zu ihrem und jetzt
verabschiedeten Kompromiss-Vorschlag gesagt. "Kluge Unternehmer
wissen das und handeln bereits danach."
Die neue Richtlinie muss nun von den EU-Mitgliedsstaaten in
nationales Recht umgesetzt werden. Längere Übergangsfristen wurden
kleinen Unternehmen in denjenigen Mitgliedstaaten zugestanden, in
denen es keine Tradition einer formalisierten Information und
Anhörung in den Unternehmen gibt. Die einzelnen Staaten müssen nun
auch Sanktionen festlegen, die Unternehmen davon abhalten, gegen die
Anhörungspflicht zu verstoßen, hieß es in Brüssel weiter. (APA)