Die Ende letzten Jahres von Ferrero Österreich gegen die Internetfirma MediaClan eingebrachte Klage zur Herausgabe der Domain 'kinder.at', wurde nun vom Handelsgericht Wien in erster Instanz abgewiesen."Bei dem Wort "kinder" handelt es sich um eine, in der Alltagssprache verwendete Bezeichnung für junge Menschen," so Michael Pilz, Anwalt der Firma MediaClan. "Es würde wohl jeglicher Logik entbehren, wenn dieses Wort nur mehr von einer Firma wirtschaftlich verwendet werden dürfte," meint Pilz weiter. ... wenn ein schwarzes "k" mit einem roten "inder"... "Ihre Unterscheidungskraft bezieht die Marke "kinder" nun fast ausschließlich aus ihrer Gestaltung als Wortbildmarke: der Schriftzug mit dem schwarzen "k" und dem roten "inder" mag durchaus bei einem überwältigenden Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Assoziation mit den Marken und Produkten der Klägerin erwecken, beim reinen Wort "kinder" ist dies sicher nicht der Fall: es handelt sich um ein Wort der Alltagssprache, eine beschreibende Bezeichnung für Minderjährige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (red)