Die harte Vorgehensweise gegen Raubkopierer und die "warez"-Szene hat nun auch die Internet Service Provider (ISPs) erreicht. ISPs, die illegale Inhalte nach entsprechenden Hinweisen nicht von ihren Servern entfernen, handeln entgegen der EU-Richtlinie zum E-Commerce und werden in Zukunft mit härten Strafen zu rechnen haben. Nach der EU-Richtlinie aus dem Jahr 2000 sind ISPs verpflichtet, illegale Inhalte von ihren Servern zu entfernen, wenn sie über diese informiert werden. Dies betrifft in Österreich neben z.B. rechtsextremen Inhalten auch illegale Software."Jippii" verurteilt Ein Urteil des Bezirkgerichts Helsinki gegen die Jippii Group , Finnlands zweitgrößten Internet- und Telekomdienstleister, bestätigt die Durchsetzbarkeit der EU-Richtlinie. Die Business Software Alliance (BSA) hatte rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem das Unternehmen trotz mehrfacher Hinweise urheberrechtswidriges Material auf seinen Servern bereithielt. Jippii hat nun zugesichert, illegale Seriennummern und anderes Material zu entfernen, das die Urheberrechte von Softwareherstellern verletzt. Zukünftig wird Jippii außerdem die BSA informieren, sollte rechtswidriges Material entdeckt werden. Georg Herrnleben, Regional Manager der BSA für Zentraleuropa erläutert: "Das Beispiel Jippii sollte ein Signal für ISPs sein, sich proaktiver zu verhalten. Wenn sie sich unverantwortlich verhalten, wird die BSA aktiv." "Warez" und "Serialz" Um ihre Produkte vor unrechtmäßiger Vervielfältigung zu schützen, setzen Softwarehersteller unter anderem Seriennummern ein; doch im Internet werden immer wieder entsprechende illegale Kennziffern – so genannte „Serialz“ – angeboten, mit deren Hilfe die Sicherheitsmechanismen der Software unterlaufen werden können. Diese modernste Form der Kriminalität, ein Teilbereich der Internetpiraterie, wird als Umgehung technischer Sicherungsmechanismen bezeichnet und verbreitet sich rasant in ganz Europa. Richtlinie nur bedingt erfüllt Die BSA sieht die EU-Richtlinie in vielen Ländern nur bedingt erfüllt. Zwar sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Richtlinie in die nationalen Gesetzgebungen zu implementieren. Doch die Umsetzung führt zu unterschiedlichen Resultaten: In einigen Ländern, darunter Finnland, Spanien und Frankreich, wurde die nationale Umsetzung dem Grundgedanken der Richtlinie nur bedingt gerecht. So sieht etwa der finnische Entwurf vor, dass ein ISP nur dann einschreiten muss, wenn er von einem Rechteinhaber oder einem Gericht auf illegales Material aufmerksam gemacht wurde. In allen anderen Fällen kann er die unrechtmäßigen Vorgänge ignorieren, selbst wenn sie offensichtlich und erkennbar sind. Österreichische Provider müssen handeln Wenn ein österreichischer Internet Provider darüber informiert ist, dass sein Server zur Verbreitung von urheberrechtsverletzenden oder anderen verbotenen Materialien verwendet wird, muss er handeln. Dies gilt auch hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen, die zur Verletzung von Urheberrechten verwendet werden können. Strengere Vorgehensweise gefordert Zwar zeigt sich die BSA mit der Zusammenarbeit der europäischen ISPs größtenteils zufrieden, doch soll eine verschärfte Regelung die Provider dazu verpflichten, nicht erst dann einzuschreiten, wenn sie auf illegale Aktivitäten in ihrem Netz von dritter Seite aufmerksam gemacht werden, sondern bereits dann, wenn sie diese selbst identifizieren, beziehungsweise das illegale Material offensichtlich erkennbar ist.(red)