Österreich
VKI warnt vor Gewinnspielen mit irreführenden Zusagen
Klagen gegen "Schwarze Schafe" unter Versandfirmen
Angesichts zunehmender Beschwerden von Verbrauchern
über irreführende Zusagen bei Gewinnspielen warnt der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) nun vor weiteren "Gewinnspielschmähs"
von Versandfirmen. Gegen die dubiosen Praktiken mancher Unternehmen
wollen die Verbraucherschützer auch gerichtlich vorgehen.Sorfort reagieren für "Bar-Anteil-Gewinn"
Ein Dorn im Auge sind der Organisation etwa sogenannte "eilige"
Mitteilungen: So wurde eine Kundin einer Direktverkaufs-AG
informiert, dass ihr "Bar-Anteil-Gewinn" von eineinviertel Millionen
Schilling zu verfallen drohe, wenn sie nicht sofort reagiere.
"Schönheitsfehler" bei der Rufnummer waren allerdings die Kosten von
50 Schilling pro Minute. Die Konsumentin sandte daraufhin eine
Postkarte, gewann aber "bis heute nichts", so der VKI.
"Gewinne" unter 40 Schilling werden nicht ausbezahlt
Der Haken an der Aktion fand sich im Kleingedruckten in der
Innenseite des Kuverts: Die Gewinnsumme werde auf alle Personen
verteilt, die sich telefonisch oder per Post melden, "Gewinne" unter
40 Schilling würden gar nicht ausbezahlt.
Für Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI, handelt es
sich dabei um "eine typische irreführende Gewinnzusage". Der Verein
für Konsumenteninformation hat den Gewinnbetrag nun eingeklagt.
Sollte die Klage erfolgreich sein, will man den Betrag nach Abzug
aller Kosten an eine karitative Organisation spenden.
Eine andere Konsumentin legte erhielt von einem Versand einen
"Rentenbescheid", der 7.000 Schilling pro Monat oder 588.000
Schilling als Einmal-Auszahlung versprach. Da das Unternehmen seinen
Sitz nicht in Österreich hat, müsse noch geklärt werden, ob man hier
zu Lande klagen kann und heimisches Recht zur Anwendung kommt.
Teilerfolg für die Konsumentenschützer: In einem
Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat
der Generalanwalt dafür plädiert, dass man in Österreich klagen kann.
Sollte der EuGH dem Antrag folgen, wird man in Zukunft auch gegen
ausländische Versandhäuser "mit aller Härte" vorgehen können, so der
VKI.
Gewinn per SMS
Mit "Gewinnen" wird mittlerweile auch via unverlangter SMS von
nicht bekannten Absendern geworben: Man solle nur eine
Gewinn-Hot-Line rückrufen, die sich dann wieder zumeist als teure
Mehrwertnummer entpuppt - und zu gewinnen gibt es in der Regel gar
nichts, so der VKI. Gegen unverlangte SMS kann man bei den
Fernmeldebüros in Wien, Linz, Innsbruck und Graz Anzeige erstatten.
Die Höchststrafe liegt bei 500.000 Schilling.
Der VKI warnt Konsumenten davor, derartigen "Gewinnschmähs" auf
den Leim zu gehen. "Werfen Sie solche Zusendungen in den Papierkorb",
rät Rechtsexperte Kolba. Keinesfalls sollte man Mehrwertnummern
anrufen, um vermeintliche Gewinne abzurufen. Denn dabei gewinne nur
einer - Der Inhaber der Mehrwertnummer. (APA)