Angesichts zunehmender Beschwerden von Verbrauchern über irreführende Zusagen bei Gewinnspielen warnt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) nun vor weiteren "Gewinnspielschmähs" von Versandfirmen. Gegen die dubiosen Praktiken mancher Unternehmen wollen die Verbraucherschützer auch gerichtlich vorgehen.Sorfort reagieren für "Bar-Anteil-Gewinn" Ein Dorn im Auge sind der Organisation etwa sogenannte "eilige" Mitteilungen: So wurde eine Kundin einer Direktverkaufs-AG informiert, dass ihr "Bar-Anteil-Gewinn" von eineinviertel Millionen Schilling zu verfallen drohe, wenn sie nicht sofort reagiere. "Schönheitsfehler" bei der Rufnummer waren allerdings die Kosten von 50 Schilling pro Minute. Die Konsumentin sandte daraufhin eine Postkarte, gewann aber "bis heute nichts", so der VKI. "Gewinne" unter 40 Schilling werden nicht ausbezahlt Der Haken an der Aktion fand sich im Kleingedruckten in der Innenseite des Kuverts: Die Gewinnsumme werde auf alle Personen verteilt, die sich telefonisch oder per Post melden, "Gewinne" unter 40 Schilling würden gar nicht ausbezahlt. Für Peter Kolba, Leiter der Rechtsabteilung des VKI, handelt es sich dabei um "eine typische irreführende Gewinnzusage". Der Verein für Konsumenteninformation hat den Gewinnbetrag nun eingeklagt. Sollte die Klage erfolgreich sein, will man den Betrag nach Abzug aller Kosten an eine karitative Organisation spenden. Eine andere Konsumentin legte erhielt von einem Versand einen "Rentenbescheid", der 7.000 Schilling pro Monat oder 588.000 Schilling als Einmal-Auszahlung versprach. Da das Unternehmen seinen Sitz nicht in Österreich hat, müsse noch geklärt werden, ob man hier zu Lande klagen kann und heimisches Recht zur Anwendung kommt. Teilerfolg für die Konsumentenschützer: In einem Vorabentscheidungsverfahren beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat der Generalanwalt dafür plädiert, dass man in Österreich klagen kann. Sollte der EuGH dem Antrag folgen, wird man in Zukunft auch gegen ausländische Versandhäuser "mit aller Härte" vorgehen können, so der VKI. Gewinn per SMS Mit "Gewinnen" wird mittlerweile auch via unverlangter SMS von nicht bekannten Absendern geworben: Man solle nur eine Gewinn-Hot-Line rückrufen, die sich dann wieder zumeist als teure Mehrwertnummer entpuppt - und zu gewinnen gibt es in der Regel gar nichts, so der VKI. Gegen unverlangte SMS kann man bei den Fernmeldebüros in Wien, Linz, Innsbruck und Graz Anzeige erstatten. Die Höchststrafe liegt bei 500.000 Schilling. Der VKI warnt Konsumenten davor, derartigen "Gewinnschmähs" auf den Leim zu gehen. "Werfen Sie solche Zusendungen in den Papierkorb", rät Rechtsexperte Kolba. Keinesfalls sollte man Mehrwertnummern anrufen, um vermeintliche Gewinne abzurufen. Denn dabei gewinne nur einer - Der Inhaber der Mehrwertnummer. (APA)